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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe wirft Stoiber und Merkel Wortbruch bei Dosenpfand-Novelle vor
Pfand auf Saft und evtl. Wein nun unausweichlich

Berlin (ots)

"Die Pfandvereinfachungsnovelle ist mit der soeben
ergangenen Bundesratsentscheidung (Verweis in die Ausschüsse)
gescheitert. Ministerpräsident Edmund Stoiber und die CDU-Vorsitzende
Angela Merkel haben ihre gegebene Zusage gebrochen. Sie haben nun die
Auslösung des Pfandes für Fruchtsäfte und andere CO2-freie Getränke
und evtl. auch Wein zum Jahresbeginn 2005 zu verantworten.", so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V.
(DUH) am Freitag in Berlin.
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. ist die Absicht
der CDU/CSU auch nicht - wie behauptet - die "schnelle Behandlung in
den Ausschüssen und Verabschiedung noch im September". Die
Einweglobby in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich mit ihrer
Chaos-Strategie gegenüber Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und
Thüringen durchgesetzt. Eine Bundesratsentscheidung soll nun durch
Scheinberatungen in den Ausschüssen bis in den November 2004
verzögert werden.
Die Union hofft, dass bis dahin der Europäische Gerichtshofs EUGH
eine negative Entscheidung zum Dosenpfand getroffen hat. Abgesehen
davon, dass dieser Ausgang der Entscheidung überaus fraglich ist, ist
diese Strategie obendrein obszön: Das Verfahren vor dem Europ.
Gerichtshof dreht sich um eine Detailfrage zur Ermittlung der
Mehrwegquoten. Genau diese Quoten würde aber die Pfandnovelle
beseitigen und damit das gesamte EUGH-Verfahren obsolet machen. Das
Dosenpfand an sich wird durch das Verfahren hingegen überhaupt nicht
tangiert. Die Doppelzüngigkeit von CDU und CSU zeigt sich an einem in
der heutigen FAZ abgedruckten Zitat des bayerischen Staatsministers
Erwin Huber, der zwischenzeitlich offen für die Abschaffung des
Pfandes zugunsten der hessischen DSD-Abgabenlösung eintritt. Er
bedauert, dass es der Union nicht möglich sei, "die Grundstimmung
umzudrehen von einem Pfand zu einem Anti-Pfand".
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e. V. wird die
Bundesregierung die vorliegenden Nacherhebungsquoten für den Zeitraum
Feb. 2001 bis Jan 2002 für Erfrischungsgetränke ohne CO2, Wein und
Milch veröffentlichen. Es gilt als sicher, dass die Zahlen eine
Pfandpflicht für CO2-freie Erfrischungsgetränke und evtl. auch für
Wein zum 1. Januar 2005 auslösen.
Entgegen den Behauptungen des bayerischen Umweltministers Werner
Schnappauf kann eine einmal ausgelöste Pfandpflicht auch nicht ohne
weiteres zurückgenommen werden. Den Abfüllern von
Erfrischungsgetränken aber auch dem Handel verbleibt nur ein knappes
halbes Jahr Zeit, sich auf die auch für Getränkekartons geltende
Pfandpflicht einzustellen. Sie müssen sich am geltenden Recht und
nicht an den täglich wechselnden Ankündigungen einer angeblich im
November veränderten Pfandpflicht orientieren. "Die ausgelöste
Pfandpflicht löst Vertrauensschutz bei allen davon begünstigten und
betroffenen Unternehmen aus", so Resch.
Für Rückfragen: 
Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell
Tel. mobil: 0171 3649170 
Tel. 07732/9995-0
Fax. 07732/9995-77
E-Mail:  resch@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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