Alle Storys
Folgen
Keine Story von Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz mehr verpassen.

Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz

Bundesrat entscheidet über Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände VIER PFOTEN: Dem Tier eine Stimme geben

Hamburg/Berlin - Am Freitag, den 5. November 2004, entscheidet der
Bundesrat über einen Gesetzentwurf zur Einführung des
Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzverbände, den das Land
Schleswig-Holstein im März 2004 eingereicht hat. Die
Tierschutzorganisation VIER PFOTEN begrüßt ausdrücklich die mit
dieser Gesetzesinitiative angestrebte Stärkung der
Interessenvertretung für Tiere und wird morgen ab 8.30 Uhr dieser
notwendigen rechtlichen Änderung mit einer Aktion vor dem Bundesrat
Nachdruck verleihen.
Mit Anwaltsroben bekleidete Aktivisten von VIER PFOTEN tragen ein
Transparent mit der Aufschrift: "Dem Tier eine Stimme geben!" und
präsentieren verschiedene Stofftiere als ihre symbolischen
"Klienten". Amtsrichter Christoph Maisack, Experte für Rechtsfragen
des Tierschutzes, steht vor Ort für Interviews bereit. Der Minister
für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft des Landes
Schleswig-Holstein, Klaus Müller, besucht gegen 9.00 Uhr die Aktion.
"Gut zwei Jahre nach der Verankerung des Tierschutzes als
Staatsziel im Grundgesetz bestehen weiterhin erhebliche
Vollzugsdefizite bei der Anwendung von Gesetzen und Verordnungen zum
Wohle der Tiere. Zur Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz
stellt das Verbandsklagerecht ein wirksames rechtspolitisches
Instrument dar. Wir fordern deshalb alle Landesregierungen dazu auf,
dem Antrag Schleswig-Holsteins für ein Verbandsklagerecht morgen im
Bundesrat zuzustimmen", erklärt Dr. Marlene Wartenberg,
Geschäftsführerin von VIER PFOTEN.
Die bisherige rechtliche Schieflage zwischen Tiernutzern und den
zu schützenden Tieren ist offenkundig: Während Tiernutzer die
Möglichkeit haben, ihre Interessen mit rechtlichen Mitteln zu
verteidigen, haben Tiere bislang keine gesetzlichen Vertreter, um
ihre Rechte einzuklagen. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für
anerkannte Tierschutzorganisationen könnte hier Chancengleichheit
herstellen und helfen, das hohe Rechtsgut Tierschutz effektiver
durchzusetzen. Staatliche Regelungen unterhalb der Gesetzesebene
könnten überprüft und nötigenfalls mit Hilfe unabhängiger Gerichte
verändert werden. Die Tierschutzverbände hätten die Möglichkeit gegen
behördliche Handlungen, wie z.B. der Genehmigung eines
Tierversuchsvorhabens oder bei Untätigkeit der Behörden gegenüber
mangelhaften Tierhaltungen, die Verwaltungsgerichte anzurufen. Zudem
hätten Tierschutzorganisationen bereits im Vorfeld
tierschutzrelevanter Verordnungen und Rechtsvorschriften ein
adäquates Mittel, die Interessen der Tiere wirkungsvoll zu vertreten.
VIER PFOTEN hat unter www.verbandsklage-tieschutz.de eine
Plattform rund um die Verbandsklage Tierschutz geschaffen.
Organisationen und Privatpersonen haben hier die Möglichkeit, sich
der Forderung nach einer Verankerung des Verbandsklagerechts im
Tierschutz anzuschließen und finden neben Basis- und
Hintergrundinformationen auch die aktuelle Entwicklung in der Politik
und Termine.
Weitere Informationen bei VIER PFOTEN:  
Beate Schüler, Pressesprecherin 
Tel.: 040 - 399 249 -31  
www.verbandsklage-tierschutz.de  
www.vier-pfoten.de  
E-Mail:  beate.schueler@vier-pfoten.de

Original-Content von: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Weitere Storys: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz