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VZBV und Baum Reiter & Collegen reichen Musterfeststellungsklagen gegen drei Sparkassen ein

Düsseldorf (ots)

Bankkunden können bei zu niedrig verzinsten Prämiensparverträgen mit hohen Nachzahlungen rechnen

Am Montag, dem 13.12.2021, reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Musterfeststellungsklagen (MFKs) gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal wegen falsch berechneter Zinsen in Prämiensparverträgen ein. Juristisch vertreten wird der vzbv dabei durch die Düsseldorfer Verbraucherschutzkanzlei baum reiter & collegen.

Prämiensparverträge oft nicht zum Vorteil der Verbraucher

Viele Geldinstitute, insbesondere Sparkassen, haben ihren Kunden in den 1990er- und 2000er-Jahren langfristige Sparverträge mit wohlklingenden Namen wie bspw. "Bonusplan", "VorsorgePlus" oder "S-Prämiensparen flexibel" verkauft, die sich durch flexible Zinsanpassungsklauseln und jährlich steigende Prämien auszeichnen: so genannte Prämiensparverträge. Die Klauseln in den Verträgen erlauben es dem Kreditinstitut, den Zins des Prämiensparvertrags einseitig anzupassen. Bei der Anpassung orientieren sich Banken und Sparkassen regelmäßig an der allgemeinen Zinsentwicklung. Die Verbraucherzentrale hält seit Längerem zum einen die Regelungen zur Änderung des variablen Zinssatzes für unwirksam und sieht zum anderen die Verzinsung als zu niedrig an. Die Verbraucherschützer strengten deswegen in der jüngeren Vergangenheit mehrere Musterfeststellungsklagen gegen diverse Finanzinstitute an.

"Die Falschberechnung der Zinsen zu Lasten der Kunden ist ein Skandal, den wir seit Jahren anprangern. Wir begrüßen es, wenn möglichst viele Gerichte dieser Praxis endlich einen Riegel vorschieben", sagt Prof. Dr. Julius Reiter, Gründungspartner von baum, reiter & collegen.

Bei den eingereichten Klagen gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal sollen insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • Nach welchen Parametern hätten die Sparkassen ihre Zinsanpassung vornehmen müssen?
  • Welcher Referenzzinssatz soll dabei angesetzt werden?

Sollten die Gerichte zu einem - aus Verbrauchersicht - positiven Urteil gelangen, so würde dies u. a. bedeuten:

  1. Der variable Zins ist auf den gleitenden Monatsdurchschnitt der Deutschen Bundesbank für vergleichbare Wertpapiere anzupassen.
  2. Die Anpassung muss monatlich vorgenommen werden.
  3. Ein negativer Zinssatz ist ausgeschlossen.

Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden - sofern sie rechtskräftig werden sollten - sämtliche deutschen Gerichte, die in möglichen Anschlussverfahren über die Ansprüche des einzelnen Verbrauchers im Individualfall zu entscheiden haben.

"Die Nachberechnungsansprüche können sich aufgrund der langen Laufzeiten oft zu mehreren Tausend Euro addieren. Geschädigte Kunden der Sparkassen sollten deshalb nicht zögern und sich rechtzeitig beim Klageregister anmelden. Das wird wahrscheinlich im ersten Quartal 2022 möglich sein", empfiehlt Dr. Olaf Methner, Partner von baum reiter & collegen und dort für die Betreuung der "Musterfeststellungsklage Prämiensparverträge" verantwortlich: "Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass die Ansprüche nicht verjähren."

Über uns

baum reiter & collegen unterhält Standorte in Düsseldorf und Berlin. Die Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über die Erfahrung aus Zehntausenden Verbraucherschutz-Mandaten. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen.

Pressekontakt:

RA Dr. Olaf Methner
Tel. 0211/836 8057-0
Mail: presse@baum-reiter.de

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