Alle Storys
Folgen
Keine Story von JustSolutions GmbH mehr verpassen.

JustSolutions GmbH

PRESSEMITTEILUNG | Gericht: Erben müssen bummelnden Notaren Druck machen

PRESSEMITTEILUNG | Gericht: Erben müssen bummelnden Notaren Druck machen

Damit Erben im Testament übergangene Familienmitglieder bei der Berechnung des Pflichtteils nicht benachteiligen, hat ihnen der Gesetzgeber das Recht eingeräumt, von den Erben ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen. Weil Notare daran relativ wenig verdienen, aber viel Arbeit damit haben, zögern sie gern die Fertigstellung hinaus – oft über Monate, bisweilen sogar Jahre. Dieses Ärgernis will das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit einer neuen Entscheidung beenden: Wenn die Notare zu langsam arbeiten, müssen die Erben dem Notar gehörig Druck machen. Es reiche nicht aus, den Notar schriftlich zu mahnen. Zusätzlich müsse der Auftraggeber erstens eine Untätigkeitsbeschwerde beim Landgerichtspräsidenten einreichen. Der kann den Notar dann anweisen, schneller zu arbeiten. Zweitens müssen sich die Erben bei der zuständigen Notarkammer über den betreffenden Notar beschweren (Aktenzeichen: 9 W 58/20). Und die Karlsruher Richter legen noch eine Schippe drauf: Erben, die sich Notaren gegenüber allzu devot zeigen, droht sogar ein Zwangsgeld.

Notar hatte ein Jahr lang nichts getan

In dem zugrunde liegenden Fall, über den das Kölner Erbrechtsportal „Die Erbschützer“ berichtet, hatten zwei Erben ein notarielles Vermögensverzeichnis bei einem Notar in Auftrag gegeben. Doch der Notar kümmerte sich trotz Mahnung seitens der Erben fast ein Jahr lang nicht um die Bearbeitung. In einem Schreiben hatte er nur darauf hingewiesen, dass „durch die Bearbeitung des Nachlassverzeichnisses die übrige Beurkundungstätigkeit und der Urkundsgewährungsanspruch anderer Personen nicht leiden“ dürfe. Dem Pflichtteilsberechtigten reichte es daraufhin. Er beantragte vor Gericht die Einleitung von Zwangsmaßnahmen gegen die Erben, damit diese entsprechend auf den Notar einwirken, das Vermögensverzeichnis zeitnah zu erstellen.

Zaghaften Erben droht Zwangsgeld

Das OLG Karlsruhe sah das genauso. Es verhängte gegen die beiden Erben ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro, falls sie dem Notar nicht gehörig Beine machen sollten. Das Gericht stellte auch klar, dass die Erben mit einer halbherzigen Mahnung des Notars nicht alles Erforderliche getan hätten, um den Notar zum Arbeiten zu animieren. Sie zeigten den Erben einen Weg auf, der den Notar unmittelbar dazu motivieren dürfte, das Vermögensverzeichnis schnell zu erstellen: eben die Untätigkeitsbeschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsidenten und außerdem die Beschwerde bei der Notarkammer. „Pflichtteilsberechtigte stecken oft in der Zwickmühle, weil entweder die Erben bei deren Mitwirkungspflicht zur Ermittlung des Nachlasses mauern oder der Notar bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses über Monate oder Jahre bummelt. Meistens kommen beide Umstände zusammen“, weiß der auf Pflichtteilsdurchsetzung spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Sven Gelbke aus der erbrechtlichen Praxis.

Im Zweifel muss Notar andere Mandate ablehnen

Auch die Karlsruher Richter hatten kein Verständnis für die zögerliche Bearbeitung durch den Notar. Nachdem dieser den Auftrag zur Erstellung des Verzeichnisses angenommen hatte, oblag es ihm, seine Zeit für die Bearbeitung und Erledigung des Auftrags einzuplanen, betonte das Gericht. Und auch eine Überlastung durch andere Aufträge rechtfertige die Untätigkeit des Notars grundsätzlich nicht. Denn ein Notar sei nicht verpflichtet, beliebig viele Aufträge anzunehmen, die zu einer Überlastung führen können. „Ein Notar kann Beurkundungsaufträge ablehnen, wenn er andere Amtsgeschäfte sonst nicht in angemessener Zeit erledigen kann“, befanden die Karlsruher Richter. Im Klartext heißt das: Nach der Annahme des Auftrags von den Erben hätte der Notar gegebenenfalls andere Aufträge ablehnen müssen, wenn er sich nur dadurch die notwendige Zeit zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses verschaffen konnte.

Keine Angst vor Retourkutschen verärgerter Notare

Es mag zwar naheliegen, dass man als Kunde einen Notar nicht durch Beschwerden verärgern will, führte das OLG Karlsruhe weiter aus. Im Hinblick auf die Obliegenheiten gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten erscheinen dem Gericht die Maßnahmen jedoch geboten. Diese lösen auch keine zusätzliche Verzögerung der Tätigkeit des Notars aus. Denn der Notar bleibt auch während der laufenden Beschwerden in der Lage und verpflichtet, den Auftrag zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses zu bearbeiten und zu erledigen.

Notare sind keine Heiligen

„Es ist sehr begrüßenswert, dass endlich einmal ein Gericht klar zum Ausdruck bringt, dass Notare keine Heiligen sind und nicht nur mit Wattehandschuhen angefasst werden dürfen“, kommentiert Gelbke den Richterspruch „Die Rechte der benachteiligten Erben würden ansonsten in der Praxis regelmäßig ausgehöhlt.“ Gelbke ist zugleich Geschäftsführer des Legal Tech Portals „Die Erbschützer“. Hierhin können sich Pflichtteilsberechtigte wenden, wenn sie sich nicht persönlich mit ihrer Familie wegen des Pflichtteils streiten wollen, dafür aber auch keinen Anwalt einschalten möchten. Die Erbschützer arbeiten auf reiner Erfolgsbasis. Sie erhalten von dem Betrag, den sie gegen die Erben für den Pflichtteilsberechtigten erstreiten, einen Bonus in Höhe von 14 Prozent.

Pressekontakt: Marcus Creutz, Public & Media Relations, Am Stocker 20, 83661 Lenggries, T: 0170-5456533, www.marcus-creutz.de, E-Mail: info@marcus-creutz.de.

Herausgeber:

JustSolutions GmbH
Bonner Straße 484-486
50968 Köln (Marienburg)
E-Mail:  info@erbschuetzer.de
Geschäftsführer: Dr. jur. Sven Gelbke
Weitere Storys: JustSolutions GmbH
Weitere Storys: JustSolutions GmbH
  • 03.03.2022 – 09:20

    PRESSEMITTEILUNG | Legal Tech Angebote stoßen bei jungen Menschen auf breite Zustimmung

    PRESSEMITTEILUNG | Legal Tech Angebote stoßen bei jungen Menschen auf breite Zustimmung Eine aktuelle und repräsentative Untersuchung des Allensbach Instituts zeigt, dass junge Menschen in Deutschland ihre rechtlichen Angelegenheiten ohne anwaltlichen Rat selbst im Internet erledigen wollen. Von den 16- bis 29-Jährigen finden es 56 Prozent grundsätzlich gut, wenn ...

  • 18.11.2021 – 09:31

    PRESSEMITTEILUNG | Legal Tech Unternehmen stärkt Enterbten den Rücken

    PRESSEMITTEILUNG | Legal Tech Unternehmen stärkt Enterbten den Rücken Von den Eltern enterbt zu werden, ist eine der schlimmsten seelischen Verletzungen, die ein Mensch erfahren kann und hat oft das Ende der Familienbande zur Folge. Damit strafen die Eltern ihre vermeintlich missratenen Sprösslinge für ihren Lebensstil, ihre Einstellung oder Aufmüpfigkeit ab. Und ...