Alle Storys
Folgen
Keine Story von Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mehr verpassen.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Urteil zu ECI US Öl- und Gasfonds XIII GmbH & Co. KG: Schadensersatz für geschädigten Anleger

Esslingen am Neckar (ots)

In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Valuniq AG auf Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung der in Aktien umgewandelten Beteiligung an der US Öl- und Gasfonds XIII GmbH & Co. KG des ursprünglichen Anbieters Energy Capital Invest (heute Deutsche Oel & Gas) verurteilt (Urteil vom 01.12.2022, Az. 6 O 1097/22, noch nicht rechtskräftig). Der geschädigte Anleger erhält Schadensersatz in Höhe von rund 11.000,- Euro. Statt weitere Ausschüttungen zu erhalten, sind die Anleger*innen der ECI US Öl- und Gasfonds seit dem Jahr 2015 mit einer "Zwangsumwandlung" zu Aktionären, Gerichtsverfahren und zahlreichen Insolvenzen und Sanierungsverfahren in Deutschland und den USA konfrontiert.

Das Urteil fußt auf Beratungsfehlern wegen eines Verstoßes gegen Aufklärung über Interessenskonflikte. Aus einer anleger- und anlagegerechten Beratung ergibt sich, dass Interessierte über die Risiken der Geld- oder Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen und dass diese zu den jeweiligen Vorgaben und Lebensumständen passen müssen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth kommt zur Überzeugung, dass die Valuniq AG ihre Pflicht zur Aufklärung über die Verflechtungen in dem ursprünglich als geschlossenen Fonds konzipierten Energy Capital Invest GmbH - US Öl- und Gasfonds XIII GmbH & Co. KG verletzt hat. Insbesondere der Geschäftsführer der Treuhandkommanditistin ist an allen anderen Gesellschaften, mithin auch der Komplementärin und Anbieterin, beteiligt. Bereits hierin liegt eine aufklärungspflichtige personelle Verflechtung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind personelle und kapitalmäßige gesellschaftliche Verflechtungen stets aufklärungspflichtig (Beschluss vom 18.02.2020, Az. XI ZR 196/19; BGH, Urteil vom 30.10.2014, Az. III ZR 493/13).

Das Urteil zeigt, dass es auch im Umfeld vieler Insolvenzen möglich ist, liquide Haftungsgegner zu ermitteln, die für eine Schadenskompensation der Geschädigten erfolgreich in Anspruch genommen werden können.

Pressekontakt:

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Freihofstrasse 6 · 73730 Esslingen
Telefon: (0711) 9 30 81 10 · Email: info@akh-h.de

Original-Content von: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann, übermittelt durch news aktuell