Alle Storys
Folgen
Keine Story von WIR WohnImmobilienRente GmbH mehr verpassen.

WIR WohnImmobilienRente GmbH

Heizungsgesetz: Was Eigentümer wissen müssen

Heizungsgesetz: Was Eigentümer wissen müssen
  • Bild-Infos
  • Download

Ein Dokument

Medienmitteilung

Heizungsgesetz: Was Eigentümer wissen müssen

Hamburg, 30.04.2026. Viele ältere Immobilieneigentümer sind verunsichert: Gilt das sogenannte Heizungsgesetz noch? Wie lange darf die Gasheizung weiterlaufen? Welche Heizsysteme sind noch erlaubt? Die WIR WohnImmobilienRente GmbH rät dazu, besonnen vorzugehen und Maßnahmen sorgfältig zu prüfen.

Zwar hat die Bundesregierung im Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt, das das bestehende Gebäudeenergiegesetz – auch Heizungsgesetz genannt – ablösen soll. Die neuen Vorschriften sollen praxistauglicher und einfacher sein. Das ist eine gute Nachricht für Immobilieneigentümer.

Doch noch gilt das bestehende Gesetz. Demnach greifen beim Einbau einer neuen Heizung die Vorgaben zum erneuerbaren Heizen, wie z. B. die 65-Prozent-Regel. Diese besagt, dass eine neu eingebaute Heizung grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Bestandsgebäude gelten dabei Übergangsfristen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängen.

Bestimmte Gas- und Öl-Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind, müssen aktuell immer noch ausgetauscht werden. Diese Pflicht entfällt aber unter anderem, wenn die Eigentümer seit dem 01.02.2002 selbst in der Immobilie wohnen und es sich dabei um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt.

„Unsere Kunden sind ältere Immobilieneigentümer – mit entsprechend alten Heizsystemen. Hier erleben wir oft eine große Verunsicherung“, erzählt Dr. Georg F. Doll, geschäftsführender Gesellschafter der WIR WohnImmobilienRente GmbH.

Was über das neue Gesetz bekannt ist

Sofern die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes umgesetzt werden, würden voraussichtlich die 65-Prozent-Regelung und der Zwang zum Heizungstausch entfallen. Dennoch kann sich der Einsatz von neuen, effizienten Heizsystemen auch unabhängig von der Gesetzeslage lohnen, weil diese den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen senken. Im Sinne des Klimaschutzes sollen Wärmepumpen weiterhin staatlich gefördert werden.

Sollten Investitionen notwendig oder sinnvoll sein, können ein Seniorenkredit oder eine Umkehrhypothek Liquidität schaffen. Wer sich nicht mehr selbst um die Modernisierung seines Hauses kümmern möchte, könnte über eine Leibrente – auch Wohnrente genannt – nachdenken. Hierbei wird das Haus verkauft, aber die ehemaligen Eigentümer erhalten ein lebenslanges Wohnrecht. Wer die Modernisierungskosten trägt, hängt vom Vertrag ab. Häufig übernimmt der Bewohner die laufende Instandhaltung, während größere Modernisierungen Sache des neuen Eigentümers sind.

„Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Situation und dem konkreten Angebot ab“, sagt Georg F. Doll. „Entscheidend ist es, die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Dabei beraten wir unsere Kunden kostenlos und unabhängig.“

Über Immorente.de:

Immorente.de ist das Onlineportal der WIR WohnImmobilienRente GmbH. Es richtet sich an Menschen, die älter als 65 Jahre sind und vom Wert ihrer selbstgenutzten Immobilie profitieren möchten. Ihnen bietet die WIR WohnImmobilienRente GmbH persönliche Beratung und Angebote für die Wohnrente, den Teilverkauf, die Umkehrhypothek sowie Immobiliendarlehen. Damit ist die WIR WohnImmobilienRente GmbH einer der wenigen Anbieter auf dem Markt, die unabhängig von einem speziellen Produkt beraten. Die Gesellschafter blicken auf langjährige Erfahrungen in der Finanz- und Immobilienbranche sowie im Verbraucherschutz zurück. www.immorente.de

Medienkontakt:
CCAW PR &Text 
immorente@ccaw-pr.de
Weitere Storys: WIR WohnImmobilienRente GmbH
Weitere Storys: WIR WohnImmobilienRente GmbH