Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung: BDPK sieht gravierende Fehlsteuerungen
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Berlin, 20. April 2026 - Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) äußert deutliche Kritik am Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar erkennen die Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in privater Trägerschaft die Notwendigkeit an, Gesundheitskosten zu begrenzen und ihren Beitrag dazu zu leisten. Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch hinter zentralen Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zurück und führt zu erheblichen inhaltlichen Verwerfungen.
„Der Gesetzentwurf gefährdet die Existenzgrundlage vieler Kliniken“, erklärt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Präsident des BDPK. „Statt nachhaltiger Reformvorschläge, die die Versorgung günstiger machen, erleben wir einen tiefen Griff in den Geldbeutel von Versicherten und Leistungserbringern.“
Besonders kritisch sieht der Verband die Weigerung des Bundes, kostendeckende Beiträge für Bürgergeldempfänger zu übernehmen. „Wenn sich der Bund seiner Verantwortung entzieht und stattdessen die Finanzierungslast auf Beitragszahlende und Einrichtungen abwälzt, ist das weder fair noch nachhaltig“, so Aldag weiter.
Auch die Nichtberücksichtigung zentraler Empfehlungen der Finanzkommission sorgt für Unverständnis. Dazu zählt insbesondere die Rückverlagerung der Pflegekosten in das DRG-System. „Die Beibehaltung des Pflegebudgets und nicht evidenzbasierter Pflegepersonaluntergrenzen setzt falsche Anreize und verhindert eine effiziente Organisation der Versorgung“, betont Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK. „Die Verantwortung für den Personaleinsatz muss wieder bei den Krankenhäusern liegen.“
Scharfe Kritik übt der Verband zudem an der geplanten Streichung der Refinanzierung von tarifbedingten Personalkosten. „Hier offenbart sich ein grundlegender Widerspruch politischer Entscheidungen: Einerseits werden Tarifverträge politisch eingefordert, andererseits wird ihre Finanzierung verweigert. Das ist nicht konsistent und gefährdet die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen“, so Bublitz.
Mit Blick auf die anstehende Umsetzung der Krankenhausreform warnt der BDPK vor erheblichen Folgen für die Versorgungslandschaft, insbesondere in ländlichen Regionen. Notwendige Investitionsentscheidungen zum Beispiel für die Spezialisierung der Krankenhäuser könnten unter den zusätzlichen finanziellen Belastungen nicht mehr verantwortungsvoll getroffen werden. Die Konsequenz wäre, dass Versicherte deutlich höhere Krankenkassenbeiträge zahlen müssten und im Gegenzug ein spürbar ausgedünntes Versorgungsangebot erhalten.
Der BDPK sieht darin auch eine Gefahr für das Vertrauen in politische Entscheidungsprozesse: „Wenn Reformen zu schlechterer Versorgung und höheren Kosten führen, untergräbt das langfristig das Vertrauen in staatliches Handeln“, so Bublitz abschließend.
Der BDPK kritisiert zudem die sehr kurz gesetzte Frist zur Abgabe der Stellungnahmen. Der enge Zeitrahmen erschwere eine fundierte Befassung mit dem rund 150 Seiten umfassenden Entwurf erheblich. In der vorgegebenen Frist sei eine sorgfältige und differenzierte Bewertung der umfangreichen Regelungen kaum möglich. Dies erwecke den Eindruck, dass eine ernsthafte Einbindung der Verbände nicht gewünscht ist.
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertritt seit über 70 Jahren die Interessen von mehr als 1.000 Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft. Als deutschlandweit agierender Spitzenverband setzt er sich für eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken ein.
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