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Soziale Vermieter: Bundesländer müssen Wohngeldkürzung ablehnen

73/2026

Kiel/Schwerin/Hamburg. Die sozialen Vermieter haben die Landesregierungen von Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, im Bundesrat die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kürzungen beim Wohngeld abzulehnen.

„Der Bundesrat wird am morgigen Freitag über die Vorschläge der Bundesregierung beraten“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Die Pläne der Bundesregierung, die Wohngeldausgaben um mehr als 40 Prozent zu kürzen, beschleunigen den sozialen Abstieg vieler Menschen im Norden. Die Länder sollten dagegen stimmen.“

Es sei richtig, dass Bund und Länder sparen müssten, so der VNW-Direktor. „Warum das aber auf Kosten der Schwachen in unserer Gesellschaft passieren muss, verstehe, wer will.“

Das Wohngeld sei ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und ermögliche vielen Menschen – vor allem Rentnerinnen und Rentnern – ein bezahlbares Wohnen, sagt Andreas Breitner. „Seit die Wohngeldreform Anfang 2023 in Kraft getreten ist, stieg die Zahl der Empfänger in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern deutlich.“

Das Wohngeld sei vor allem deshalb eine gute Lösung, weil es die Wohnkosten als Ganzes betrachte, also auch die stark steigenden Nebenkosten ‚einpreise‘. „Während Wohnungsgenossenschaften und am Gemeinwohl orientierte Gesellschaften ihre Mieten – wenn überhaupt – nur moderat erhöhen, werden die Menschen derzeit in erster Linie mit deutlich erhöhten Fernwärme- und Strompreisen konfrontiert. Auch bei den Gebühren langen Kommunen gern und kräftig zu.“

Rund 115.000 Haushalte im Norden erhalten Wohngeld

Den statistischen Landesämtern zufolge beziehen in Hamburg derzeit rund 26.000 Haushalte Wohngeld. In Schleswig-Holstein sind es rund 45.000 und in Mecklenburg-Vorpommern rund 46.000 Haushalte. Mit 5,5 Prozent an allen Haushalten liegt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit an der Spitze. Im Bundesdurchschnitt liegt der Anteil der Empfängerhaushalte bei 2,8 Prozent.

„Mit ihrem Plan, diese sozialpolitische Leistung zu schleifen, geht die schwarz-rote Bundesregierung den ‚Weg des geringsten Widerstands‘“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Anstatt ernsthaft Sparpotenziale zu heben, zum Beispiel die Zahl der Bauvorschriften zu reduzieren oder die Baugenehmigungsverfahren zu verkürzen, wird an der falschen Stelle gekürzt.“

Für gestiegene Baupreise und hohe Zinsen könne die Politik nichts. „Aber sie kann und muss sicherstellen, dass sich die Menschen in diesem Land das Wohnen leisten können. Unternehmen, die heute neu bauen, müssen – um kostendeckend zu arbeiten – eine Nettokaltmiete verlangen, die zwischen 18 und 20 Euro liegt, wenn die Wohnung nicht öffentlich gefördert wird. Das ist für viele Haushalte zu viel.“

24/09/2026

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 502 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 760.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 7,69 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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