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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

VNW-Direktor Andreas Breitner: „Lärmbelästigung durch Wärmepumpen wird zunehmend zum Problem.“

32/2026

  1. Die Politik setzt verstärkt auf die Wärmepumpe, vernachlässigt aber die Probleme des Schallschutzes.
  2. Vor allem große Wärmepumpen verursachen laute Geräusche und belästigen Mieterinnen und Mieter.
  3. Die Einhaltung von Lärmschutzregelungen kostet viel Geld – und erhöht zusätzlich die Mieten.
  4. Die Bundesregierung muss den Lärmschutz bei Wärmepumpen gesondert fördern oder die Regelungen zum Schallschutz anpassen.

Schwerin/Kiel/Hamburg. Die sozialen Vermieter haben auf die zunehmende Lärmbelastung durch Wärmepumpen in den Wohnquartieren hingewiesen.

„Für Einfamilienhäuser sind Wärmepumpen inzwischen gut erprobt und in der Regel unproblematisch“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Doch in Wohngebieten mit Mehrfamilienhäusern und Hinterhöfen wird die Lärmbelästigung durch Wärmepumpen mehr und mehr zu einer teuren Herausforderung.“

Das liege daran, dass bei größeren Mehrfamilienhäusern deutlich größere Wärmepumpen zum Einsatz kämen, so der VNW-Direktor. „Hier ist es nach mehrjährigen Erfahrungen unserer Mitgliedsunternehmen oftmals schwierig, die Geräuschemissionen auf das erlaubte Maß zu reduzieren. Wenn das überhaupt möglich ist, kostet es die Unternehmen sehr viel Geld. Das müssen am Ende die Mieterinnen und Mieter bezahlen.“

TA-Lärm ist die Grundlage

Um eine Belästigung durch Lärm zu vermeiden, würden Immissionsrichtwerte nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) gelten, so der VNW-Direktor. „Die Einhaltung der Grenzwerte ist aus Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn sinnvoll und erhöht die Akzeptanz von Wärmepumpen. Insofern sind Lärmschutzmaßnahmen unverzichtbarer Bestandteil der Nutzung von Wärmepumpen.“

Der VNW-Direktor verwies auf ein abgeschlossenes Bauprojekt der Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG, bei dem drei sehr große Wärmepumpen mit einer Schallschutzhaube verkleidet worden seien. „Das hat funktioniert, auch wenn es zusätzliche Kosten verursachte.“

Aufwändiger sei der Schallschutz bei einem aktuell laufenden Sanierungsprojekt. „Die riesigen Wärmepumpen und die notwendigen Rückkühler verursachen so viel Lärm, dass die mehr als zehn Tonnen schweren Geräte auf dem Dach eines Hochhauses installiert werden müssen. Allein die statische Grundkonstruktion auf dem Hausdach kostet rund 200.000 Euro.“ Hinzu komme zusätzliche Bürokratie.

Betreiber müssen Werte der TA-Lärm einhalten

Zwar werde für den Schallschutz keine separate behördliche Genehmigung benötigt, sagt der VNW-Direktor. „Allerdings ist jeder Betreiber von Geräten, die zusätzlichen Lärm in ein Quartier bringen, gesetzlich dazu verpflichtet, die Grenzwerte und Vorgaben der TA-Lärm einzuhalten. Anderenfalls müssten die Wärmepumpen zurückgebaut oder außer Betrieb genommen werden – mitten im Winter wäre das ein Desaster.“

Der VNW-Direktor sieht bei der Problematik in erster Linie die Bundesregierung in der Pflicht. „Die TA-Lärm macht keine separaten Vorgaben für Wärmepumpen. Aber wir erleben bereits jetzt den Zielkonflikt von Lärmschutz und der Installation von Wärmepumpen in eng bebauten Wohngebieten. Hier lässt die Politik die Wohnungsunternehmen im Regen stehen. Einerseits die Wärmepumpe zu pushen, andererseits aber die erhöhte Lärmbelästigung zu ignorieren – das geht nicht.“

Zusätzliche Kosten für Lärmschutz werden oft verschwiegen

Vor allem kehrten die Befürworter von Wärmepumpen die zusätzlichen Kosten für den Schallschutz viel zu oft unter den Tisch, so der VNW-Direktor. „Wenn von der Wärmepumpe ‚geschwärmt‘ wird, wird oftmals nur auf die reinen Energiekosten abgehoben. Dass die zum Teil erheblichen Zusatzkosten für den Lärmschutz von den Mieterinnen und Mietern getragen werden müssen, wird verschwiegen.“

Die sozialen Vermieter fürchten, dass die Einhaltung der Schallschutzvorgaben zu erheblichen Mehrkosten führen werden. „Wenn aber Wärmepumpen erst einmal installiert sind, dann gibt es kein Zurück – und Mieterinnen und Mieter bleiben auf den zusätzlichen Kosten sitzen“, sagt der VNW-Direktor.

18-05-2026

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 489 Wohnungsgenossenschaften, Wohnungsgesellschaften und Partnerunternehmen. In den von ihnen verwalteten 760.000 Wohnungen leben rund zwei Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 7,69 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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