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Soziale Vermieter: Wirtschaftlichkeitsprüfung von Solaranlagen ist unverzichtbar

  1. VNW-Direktor Andreas Breitner: Wohnungsunternehmen müssen Investitionen auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen.
  2. Unrentable Solaranlagen würden die Mietkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen.
  3. Entwurf der Umsetzungsverordnung ist ein Bürokratiemonster.

6/2024

Hamburg. Die sozialen Vermieter haben die Notwendigkeit der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern verteidigt.

„Es ist das Normalste auf der Welt, dass Investitionen auf ihre Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Vertretbarkeit geprüft werden“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Dazu gehört, dass man alle Kosten - auch wenn sie auf dem Dach oder an der Elektroanlage anfallen – berücksichtigt.“

Unrentable Anlagen würden am Ende die Bewohner der Gebäude über höhere Mieten bezahlen müssen, sagt Andreas Breitner. „Deshalb muss es Wohnungsunternehmen, die am Gemeinwohl orientiert sind und bezahlbare Wohnungen anbieten, möglich sein, von der im Klimaschutzgesetz festgelegten Solardachpflicht befreit zu werden, wenn sich die Anlage nicht rechnet oder zu gravierenden steuerlichen Nachteilen führt."

VNW-Direktor Andreas Breitner wies die Kritik des Naturschutzverbandes BUND zurück, die im Entwurf der Umsetzungsverordnung vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen würden von Wohnungsunternehmen missbraucht werden, um sich der Solardachpflicht zu entziehen. „Derartige Unterstellungen sind nicht seriös.“

Auch beim Klimaschutz das bezahlbare Wohnen nicht aus den Augen verlieren

Die sozialen Vermieter stünden hinter dem Ziel, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen bis zum Jahr 2045 auf Netto-Null zu reduzieren, so der VNW-Direktor weiter. „Aber auch beim Klimaschutz darf man das bezahlbare Wohnen nicht aus den Augen verlieren. Ob der Mieter oder das Wohnungsunternehmen Pleite geht, darf angesichts des astronomisch hohen Investitionsbedarfs in die energetische Sanierung der Bestandsgebäude nicht die einzige Fragestellung werden. Das hält gesellschaftspolitisch niemand aus.“

Die im VNW-organisierten Wohnungsunternehmen prüften sehr genau, ob eine Solaranlage in letzter Instanz sinnvoll sei. „Niemand kann wollen, dass sich auf Grund zusätzlicher Kosten für eine unwirtschaftliche Solaranlage Menschen mit geringen Einkommen ihre Wohnung nicht mehr leisten können.“

Zwang zur Verpachtung wäre eine Art Dachenteignung

Der VNW-Direktor wandte sich zudem gegen Überlegungen, Wohnungsunternehmen zu zwingen, ihre Dächer an fremde Unternehmen zu verpachten. „Jeder, der sich mit Immobilien auskennt, weiß darum, wie sensibel Menschen reagieren, wenn ihnen jemand ‚aufs Dach steigt’. Für die Unternehmen liefe dieser Kontrahierungszwang auf eine Art Dachenteignung hinaus und sie müssten im schlimmsten Fall Verträge akzeptieren, die ihnen geschäftlich schaden. Ein so weit gehender Eingriff in das Eigentumsrecht des Vermieters ist unangemessen.“

Anstatt die Wohnungswirtschaft per Gesetz zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Investitionen in Solaranlagen zu zwingen, sollte die Bundesregierung endlich alle bürokratischen Hindernisse für Mieterstrommodelle beseitigen. „Ein großer Teil des im August vergangenen Jahres von der Bundesregierung beschlossenen Solarpakets befindet sich weiterhin im parlamentarischen Verfahren“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Wann es im Bundestag beraten und letztlich verabschiedet wird, ist unklar. Hier gilt es, Druck zu machen.“

Umsetzungsentwurf ist ein Bürokratiemonster - Vorgaben bis ins kleinste Detail

Der VNW-Direktor mahnt, bei der Umsetzung des Klimaschutzgesetzes nicht zusätzlich Bürokratie zu schaffen. „Der uns vorliegende Entwurf ist ein Bürokratiemonster. Da werden Vorgaben bis ins kleinste Detail gemacht.“

Andreas Breitner kritisiert insbesondere Regelungen zu der Pflicht, bei Neubauten Solargründächer einzurichten. Bei Neubauten gelte diese Vorgabe für die gesamte Dachfläche. „Das kollidiert mit anderen Vorschriften“, so der VNW-Direktor. So müssten beispielsweise bestimmte Bereiche für Dacharbeiten freigehalten werden. Zudem gebe es Dachfenster und Dachgauben.

„Wir kritisieren ferner, dass dem vorliegenden Entwurf zufolge die Photovoltaikpflicht dazu führt, dass der Bauherr in seiner Planungsfreiheit eingeschränkt wird. Es sollte beispielsweise auch künftig möglich sein, anstelle einer Solaranlage einen gemeinschaftlichen Dachgarten oder eine Kinderspielfläche einzurichten. Das wird, sollte die Verordnung unverändert in Kraft treten, kaum mehr möglich sein.“

16/01/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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