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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Soziale Vermieter begrüßen die von der Kieler Landesregierung geplanten Änderungen bei der Gesetzgebung zu Bürgerbegehren

VNW-Direktor Andreas Breitner:

  1. Vorschläge der Landesregierung stärken die Rolle der demokratisch gewählten Parlamente und sorgen für Planungssicherheit.
  2. Damit wird ein Nebenparlament verhindert.
  3. Die Politik trägt die Verantwortung, dass bei wichtigen Entscheidungen nicht nur die Interessen einer (kleinen) Gruppe von Menschen berücksichtigt werden.

27/2023

Die Pläne der schwarz-grünen Koalition in Schleswig-Holstein für Einschnitte bei Bürgerbegehren und weitere Änderungen am Kommunalrecht stoßen weiter auf Kritik, aber auch auf Zustimmung. Dies offenbarte am Mittwoch eine mehrstündige Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Ein Gesetzentwurf von CDU und Grünen zielt darauf, Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser und Windräder zu beschleunigen. Kritiker befürchten negative Folgen für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Die Koalition will Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausschließen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war. Erneute Begehren gegen ein Vorhaben werden erst nach drei Jahren möglich. Und Bürgerbegehren gegen einen Beschluss einer Kommunalvertretung sollen binnen drei Monaten folgen müssen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die sozialen Vermieter unterstützen die von der schwarz-grünen Regierung in Kiel geplanten Änderungen bei der Bürgergesetzgebung. In Summe stärken die Vorschläge die Rolle der demokratisch gewählten Parlamente und sorgen für Planungssicherheit. Wir glauben an unsere parlamentarische Demokratie und deren gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Entscheidungen werden von diesen getroffen. Zudem haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in Bürgersprechstunden oder im öffentlichen Teil von Ratsversammlungen Einfluss zu nehmen.

Die vorgeschlagene Regelung akzeptiert, dass Bürgerbegehren Bestandteil unserer Demokratie sind. Berechtigte Interessen werden ausreichend berücksichtigt. Allerdings verhindert die Gesetzesinitiative von Schwarz-Grün in Kiel sinnvollerweise, dass innerhalb einer Wahlperiode ein ‚Nebenparlament‘ geschaffen wird. Zudem wird verhindert, dass mit Hilfe eines Bürgerentscheids vorherige Beschlüsse der Parlamente ausgehebelt oder Entscheidungen durchgesetzt werden, für die sich in einem Parlament keine Mehrheit gefunden hätte.

Der Bau von bezahlbaren Wohnungen wird einfacher

Zeit ist beim Bau bezahlbarer Wohnungen ein wichtiger Faktor. Zum einen sind günstige Wohnungen derzeit besonders nachgefragt. Zum anderen erhöhen längere Bauzeiten die Kosten. Insofern ist es positiv, dass bei der Bauleitplanung Bürgerbegehren nicht mehr möglich sein sollen, wenn die Planung mit der Zwei-Drittel-Mehrheit einer Gemeindevertretung beschlossen wurde. Auch die vorgesehene dreijährige Sperrfrist für ein Wiederholungsbürgerbegehren sorgt für Planungssicherheit und letztlich der Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

Eine politische Abwägung sämtlicher Argumente ist die Grundlage sinnvoller Beschlüsse, wenn es beispielsweise um den Bau bezahlbarer Wohnungen geht. Die Politik trägt die Verantwortung, dass bei derartigen Entscheidungen nicht nur die Interessen einer (kleinen) Gruppen von Menschen berücksichtigt werden, sondern dass die Vielfalt der Interessen der Bevölkerung und die Entwicklung ihres Gemeinwesens im Blick behalten wird.

Hamburg ist bei der Bürgergesetzgebung kein Vorbild

Wer sehen möchte, wie Bürgerbegehren pragmatischen und politisch sinnvollen Lösungen im Weg steht, braucht nur nach Hamburg schauen. Hier leidet die demokratische Parlamentsmehrheit unter ihrer selbst beschlossenen Bürgerbeteiligung, wird unter Druck gesetzt und Mitbürger werden unter Androhung von Bürgerbegehren Spielball von gesellschaftliche Teilinteressen. Für Hamburg scheint es zu spät, aber für Schleswig-Holstein kommen die veränderten Beteiligungsrechte zur richtigen Zeit.

Die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen sind Bestandshalter und bewirtschaften ein Viertel des Mietwohnungsbestandes in Schleswig-Holstein. Miteiner Durchschnittsmiete von 6,30 Euro stehen sie für gutes und bezahlbares Wohnen. Zugleich investieren sie kontinuierlich hohe Summen in den Neubau und Bestandserhalt. Zahlreiche Arbeitsplätze im regionalen Baugewerbe werden so gesichert, wichtige Beiträge zur Bewältigung des Klimawandels und der demografischen Entwicklung geleistet.

02/03/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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