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Soziale Vermieter fordern Wohnraumschutzgesetz für Schleswig-Holstein

36/2022

Kiel. Die sozialen Vermieter Schleswig-Holsteins haben die Landesregierung aufgefordert, umgehend ein Wohnraumschutzgesetz zu erarbeiten und zu verabschieden. „Auch wenn es Einzelfälle wie die Hölk-Hochhäuser in Bad Oldesloe sind: immer wieder vernachlässigen Eigentümer ihre Immobilie, greifen aber die Miete ab und gefährden so die Menschen, die in den Wohnungen leben“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

„Angesichts der vielen ukrainischen Flüchtlinge, die derzeit in unser Land kommen, habe ich Sorge, dass vermehrt auch sogenannte Schrottimmobilien für deren Unterbringung genutzt werden. Das Land muss rasch den Landkreisen und den Kommunen Möglichkeiten an die Hand geben, gegen Missstände und die dafür verantwortlichen Eigentümer vorzugehen.“

Vorbild könnte nach den Worten von VNW-Direktor Andreas Breitner die in Hamburg geltende Regelung sein. Das im Jahr 1982 verabschiedete Gesetz verfolgt im Wesentlichen diese Ziele: Erhaltung und Pflege von Wohnraum, Vermeidung und Beseitigung der Zweckentfremdung bestehenden Wohnraums.

„Das Gesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die verlangen, dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen und Gefahren genutzt werden können“, so VNW-Direktor Andreas Breitner. „Mit Hilfe einer derartigen Regelung könnten Behörden Mindestanforderungen an Wohnraum sicherstellen und den Eigentümer im Falle eines Falles zu einer Instandsetzung verpflichten.“

Die aktuelle Situation in Schleswig-Holstein lasse den wenigen Eigentümern, die nur auf Maximalprofit aus sind, zu viele Schlupflöcher, ihren Pflichten nachzukommen. „Als Verband der Vermieter mit Werten ist mir eine Abgrenzung zu den ‚schwarzen Schafen‘ unter den Vermietern wichtig“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf. Dazu gehören Mindeststandards einer Wohnung. Wer Menschen eine Wohnung vermietet, der muss sich an Regeln halten.“

Zudem müssten die staatlichen Stellen die Einhaltung der Gesetze regelmäßig kontrollieren, sagt der VNW-Direktor. „Es kann nicht sein, dass Kommunen erst aktiv werden, wenn in den Zeitungen oder im Fernsehen über verwahrloste und vernachlässigte Immobilien berichtet wird.“ Die allermeisten Vermieter in Schleswig-Holstein verhielten sich anständig und hielten sich nicht nur an Recht und Gesetz, sondern würden den Unterschied zwischen moralischem und unmoralischem Verhalten kennen, so VNW-Direktor Andreas Breitner. „Das darf durch Einzelfälle nicht in Misskredit gebracht werden.“

2022/03/15

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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