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Florian Dobroschke - Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

NEXR SE (WKN A1K03W): Anträge auf Sonderprüfung beim Landgericht Berlin
Vortrag vermuteter schwerwiegender Rechtsverstöße der Gesellschaft in 2017 und 2018

Berlin (ots)

Im Auftrag von Herrn Julian von Hassell, den wir vor dem Landgericht Berlin bei seinem Antrags auf Sonderprüfung des Handelns der Verwaltungsorgane der NEXR SE, Berlin, (WKN A1K03W) in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 vertreten, verbreiten wir die folgende Pressemitteilung unseres Mandanten:

Der Aktionär der NEXR Technologies SE (WKN: A1K03W), vormals Staramba SE, Berlin, Julian v. Hassell, hat im Vorfeld der von der Gesellschaft gemeldeten "Durchführung der Kapitalerhöhung" bei dem zuständigen Landgericht Berlin Anträge auf Sonderprüfung zu vermuteten schädigenden Handlungen der Verwaltungsorgane gestellt.

Die Anträge beinhalten die Prüfung mutmaßlicher grober Pflichtverletzungen der Organe durch Handlungen während des Geschäftsjahres 2018 bei der Aufstellung und Billigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017. Sie betreffen außerdem von Herrn v. Hassell festgestellte, die Gesellschaft nachhaltig schädigende Handlungen der Verwaltungsorgane im Geschäftsjahr 2017 in einem Umfang von bis zu 9.100.000 EUR. Im Mittelpunkt der aufzuklärenden Sachverhalte steht dabei eine verbotene Rückgewähr von Einlagen (§ 62 Abs. 1 AktG) sowie der Abschluss von Geschäften zum erheblichen Nachteil der Gesellschaft.

Die Verwaltung der Gesellschaft in Gestalt des Verwaltungsratsvorsitzenden Rolf Elgeti hat im Vorfeld der Antragstellung weder die ihr eingeräumte Möglichkeit zur klärenden Stellungnahme genutzt, noch die Bereinigung durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen umgesetzt. Nicht zuletzt im Lichte der Vorgänge um Wirecard erwartet der Antragsteller v. Hassell, dass seinen Anträgen stattgegeben wird.

Pressekontakt:


Julian von Hassell
Esplanade 40
20354 Hamburg
Mobil: +49 151 524 388 69
Fest: +49 40 33 441 441
julian@vonhassell.de

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