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Fünf Abgasskandal-Urteile gegen Daimler: Kunden erhalten Zinsen für jedes Jahr, in dem sie ihren Mercedes fuhren

Berlin (ots)

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG an einem Tag, 31. März 2020, in fünf Verfahren im Abgasskandal zur Erstattung des Kaufpreises an die Verbraucher, zur Rücknahme der mangelhaften Fahrzeuge und zur Zahlung von Zinsen für jedes Jahr, das die Kunden mit dem Mercedes fuhren. Die Verurteilung der Daimler AG zur Zahlung von Zinsen an die Kunden ist laut dem Rechtsanwalt der vertretenden Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN keine Selbstverständlichkeit - sondern eine Besonderheit, die die Kanzlei in fünf Urteilen an einem Tag erreichen konnte (Aktenzeichen 23 0 186/19, Aktenzeichen 23 O 236/19, Aktenzeichen 2945/17, Aktenzeichen 3078/18, Aktenzeichen 2222/18).

Das Landgericht in Stuttgart schätzt das Thermofenster in seinen fünf Urteilen vom 31. März 2020 als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Es stellt fest, dass die Daimler AG vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt und die Kunden getäuscht habe, als sie die manipulierten Mercedes-Fahrzeuge auf den Markt gebracht hat. So sei den klagenden Kunden ein Schaden entstanden, weil sie zum Zeitpunkt des Kaufes nicht über die Abschalteinrichtung und den überhöhten Stickoxidausstoß informiert waren. Für den gezahlten Kaufpreis haben die Kläger nicht das erhalten, was sie erwartet hatten: ein Auto, das die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhält. Das Gericht geht davon aus, dass die Kunden den Wagen nicht gekauft hätten, wenn sie von der Abgasmanipulation gewusst hätten.

Die Kläger sahen sich gezwungen, den Autohersteller wegen der eingebauten Abschalteinrichtung im gekauften Fahrzeug zu verklagen. "Ich musste etwas tun, denn mir droht ein Fahrverbot in Stuttgart und somit kann ich über kurz oder lang nicht mehr mit meinem Auto zu meinem Arbeitsplatz gelangen", erklärt einer der klagenden Verbraucher aus Baden-Württemberg, der einen Mercedes GLK 220 CDI fuhr. "Außerdem müsste ich ein Softwareupdate auf meine Motorsteuerung aufspielen lassen, wodurch der Verbrauch höher wäre. Und niemand weiß, wie sich die Veränderung auf die Lebensdauer des Motors auswirken würde", so der Kläger weiter.

Laut dem Landgericht Stuttgart steht den Verbrauchern aus Baden-Württemberg nun ein Schadensersatz nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch zu. Die Daimler AG muss die mangelhaften Autos zurücknehmen und den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten, die die Daimler AG dafür entschädigen soll, dass die Kunden den Wagen bereits gefahren haben.

Als Beispiel: Einer der Kläger erhält nach Abzug von 11.827,80 Euro Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis in Höhe von 35.000 Euro nun 23.172,70 Euro von der Daimler AG. Hinzu kommen Zinsen in Höhe von vier Prozent, die Daimler für jedes Jahr zahlen muss, das der betreffende Kunde den manipulierten Wagen gefahren hat. Das sind 5.495 Euro für die Zeit bis Ende 2019. Der Kläger erhält von der Daimler AG damit insgesamt 28.667,70 Euro plus die Zinsen, die noch anteilig für das Jahr 2020 anfallen.

Dass die Daimler AG Zinsen für den Zeitraum der Nutzung des Autos an die Kunden zahlen muss, ist eine Besonderheit. "Die Zusprechung der Zinsen ist derzeit keine Selbstverständlichkeit. Beispielsweise hat das Landgericht Frankenthal in dem stattgebenden Urteil diesen Zinsanspruch verneint", erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die den Kläger in diesem Fall vertreten hat. "Wir freuen uns über das verbraucherfreundliche Urteil, weil unserem Mandanten damit die Verzinsung des Kaufpreises ab Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses - also ab Zahlung des Kaufpreises - zusteht."

Auch die klagenden Verbraucher sind mit dem Urteil des Landgerichts Stuttgart zufrieden: "Es freut mich, dass das Urteil so ausgegangen ist, sonst hätte ich einen gewaltigen Wertverlust gehabt und mein Auto wäre nur sehr schwer zu verkaufen gewesen", fasst einer der Kläger zusammen, der durch die Rückgabe des Fahrzeugs gleichzeitig den Fahrverboten in Stuttgart entgehen kann.

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