Alle Storys
Folgen
Keine Story von Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland mehr verpassen.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Souvenirs mit Nebenwirkungen: Warum Muscheln, Goldkettchen und Rotwein beim Zoll Probleme machen können

Souvenirs mit Nebenwirkungen: Warum Muscheln, Goldkettchen und Rotwein beim Zoll Probleme machen können
  • Bild-Infos
  • Download

Ob Schuhe aus Portugal, Rotwein aus Italien oder Tabak aus Polen – was wäre der Urlaub ohne ein paar schöne Mitbringsel? Doch Vorsicht: Nicht jedes Souvenir darf einfach so mit nach Hause genommen werden. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erklärt, worauf Urlauberinnen und Urlauber achten sollten und warum selbst ein harmloser Muschelfund am Strand teuer werden kann.

Innerhalb der EU: Viel Freiheit, aber klare Grenzen

Die gute Nachricht zuerst: Innerhalb der EU gibt es keine Zölle mehr. Ein Kleid aus Frankreich, Schokolade aus Belgien oder Gewürze aus Bulgarien können problemlos für den privaten Gebrauch mitgebracht werden.

Bei Waren, auf die zusätzliche Steuern außer der Mehrwertsteuer erhoben werden, wie Alkohol, Tabak oder Kaffee, gibt es sog. Reisefreimengen. Diese liegen zum Beispiel bei 10 kg Kaffee, 800 Zigaretten und 110 Liter Bier pro Person. Wer mehr mitnimmt, muss nachweisen können, dass es sich um Privatbedarf handelt (z. B. für eine Hochzeit) – andernfalls drohen hohe Abgaben.

Da es in Deutschland keine Weinsteuer gibt, muss man bei der Einreise auch keine Höchstmengen beachten. Anders kann das aber aussehen, wenn man noch durch weitere Länder reist. Wenn Sie zum Beispiel in Italien Rotwein kaufen und auf der Rückreise durch die Schweiz fahren, dürfen Sie nur 5 Liter Wein mit einem Gesamtwert von maximal 5.000 Schweizer Franken mitnehmen. Eine mündliche Anmeldung am Grenzübergang ist dabei Pflicht.

Weitere Informationen zu Reisefreimengen bei der Einreise aus einem EU-Land finden Sie auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland .

Medikamente & Nahrungsergänzungsmittel: Weniger ist oft mehr

Medikamente aus anderen EU-Ländern dürfen grundsätzlich für den Eigenbedarf mitgebracht werden – allerdings nur in Mengen, die für maximal drei Monate ausreichen. Achtung: Manche Präparate sind im Ausland frei verkäuflich, unterliegen in Deutschland jedoch dem Arzneimittelgesetz. Ob und unter welchen Bedingungen Sie diese einführen dürfen, richtet sich nach deutschem Recht. Informieren Sie sich also rechtzeitig, damit es am Zoll keine bösen Überraschungen gibt.

Goldkettchen, vermeintliche Edel-Shirts & Fake-Taschen: Erlaubt, verboten oder beschlagnahmt

Ein schönes Goldkettchen aus Italien oder goldene Ohrringe aus Spanien? Kein Problem. Liegt der Gesamtwert jedoch über 10.000 Euro, müssen Sie die Einfuhr auf Nachfrage mündlich beim Zoll anmelden. Gleiches gilt auch für Bargeld. Extra-Kosten entstehen Ihnen dadurch jedoch nicht.

Doch was ist mit gefälschten Marken-T-Shirts oder Luxus-Handtaschen, die auf einem Markt in Polen angeboten werden und wie echte Designerstücke aussehen? Grundsätzlich ist das Mitbringen solcher Artikel für den Privatgebrauch nicht verboten. Der Zoll kann diese aber wegen Verstoß gegen Markenrechte beschlagnahmen und vernichten. Weitere rechtliche Konsequenzen hat dies jedoch nicht – es sei denn, es wird vermutet, dass die Waren zum Weiterverkauf bestimmt sind, wenn Sie zum Beispiel viele Taschen im Kofferraum haben.

Strandgut: Was nach Souvenir aussieht, ist oft streng geschützt

Ein paar Korallen aus Griechenland, Sand aus Italien – auch scheinbar harmlose Erinnerungsstücke unterliegen oftmals strengen Vorschriften.

In Griechenland dürfen Sie aus Artenschutzgründen nur unverzweigte, fingerähnliche Korallenbruchstücke mit maximal 3 cm Durchmesser mitnehmen, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um die Bruchstücke einer Steinkoralle. Und in Spanien sind höchstens drei Gehäuse von Fechterschnecken, einer Meeresschneckenart, erlaubt.

Auch das Abfüllen einer Flasche Sand ist aus Umweltschutzgründen nicht überall erlaubt. Auf Sardinien etwa drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Auch das Sammeln der beliebten "Lalaria-Kieselsteine" auf der griechischen Insel Skiathos kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wenn Sie jedoch aus Madagaskar eine Krokodilledertasche mitbringen möchten, ist das für den privaten Gebrauch grundsätzlich erlaubt – es sei denn, das Leder stammt vom Australien- oder Nilkrokodil. Diese Arten sind geschützt, und die Einfuhr nur mit einer Genehmigung möglich.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Artenschutzbestimmungen finden Sie auf der Internetseite „ Artenschutz im Urlaub “.

Einreise aus einem Nicht-EU-Land: Wie viel Urlaubsglück man mitnehmen darf

Wer seinen Urlaub außerhalb der EU verbracht hat und auf dem Landweg nach Deutschland zurückkehrt, darf Waren im Gesamtwert von 300 Euro mitbringen. Bei Flug- oder Schiffsreisen liegt der Freibetrag bei 430 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren gilt unabhängig vom Verkehrsmittel ein geringerer Betrag von 175 Euro.

Es gibt auch Freimengen für Alkohol und Tabak: Reisende über 17 Jahren dürfen unter anderem 16 Liter Bier, 1 Liter Rum und 200 Zigaretten zollfrei mitbringen. Wichtig: Die Freibeträge gelten pro Person. Werden sie nicht ausgeschöpft, können sie auch nicht auf andere Mitreisende übertragen werden.

Diese Regelung gilt auch für die kanarischen Inseln und andere Gebiete mit Sonderstatus. So können Sie im Flieger Ihr Lieblingsparfüm mit nach Deutschland nehmen, solange der Gesamtwert der Souvenirs 430 Euro nicht übersteigt.

Ausführliche Informationen zu den Freimengen für Gebiete mit Sonderregelungen wie Helgoland, Nord-Zypern oder die Überseedepartements Frankreichs sowie zu den Freimengen für die Einreise aus einem Nicht-EU-Land finden Sie auf der Internetseite des deutschen Zolls .

Lebensmittel: Zwischen Gusto und Gesetz

Auch die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, insbesondere von Fleisch- und Milchprodukten, aus einem Nicht-EU-Land unterliegt strengen Regelungen, um das Einschleppen von Tierseuchen zu vermeiden. Privatpersonen werden hierbei wie Gewerbetreibende behandelt. Daher sollten Sie sich überlegen, ob Sie den Aufwand (tierärztliche Kontrolle, Gesundheitsbescheinigung, gültiges Begleitdokument) wirklich betreiben wollen. Was Sie ohne Aufwand für den Eigenbedarf mitbringen dürfen ist: Honig (2 kg), Säuglingsnahrung (2 kg), Räucherfisch (20 kg).

Die Mengen im Blick: Was Sie aus Ihrem Urlaubsland nach Deutschland mitbringen dürfen

Wenn Sie genau wissen möchten, was und wieviel Sie aus Ihrem Urlaubsland mitbringen dürfen, bietet der Abgaberechner des deutschen Zolls eine praktische Möglichkeit zur Berechnung.

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

__________________________________________________________

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-50

presse@evz.de | www.evz.de

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Weitere Storys: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Weitere Storys: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland