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VW-Kläger: Schneller und einfacher Wechsel von der Musterfeststellungsklage hin zur Einzelklage auf Schadensersatz

Berlin (ots)

Die Frist für VW-Kläger läuft ab: Mit wenigen Mausklicks können VW-Kläger auf der Online-Klageplattform www.toga.legal die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage in eine aussichtsreiche Einzelklage ohne Kostenrisiko umwandeln. Die Zeit drängt: In weniger als einem Monat müssen Dieselbesitzer, die sich der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen angeschlossen haben, ihre Anmeldung beim Klageregister zurückziehen. Dann kann eine erfolgversprechendere Einzelklage auf Schadenersatz eingereicht werden. Rechtsexperten schätzen die Erfolgsaussichten für VW-Kläger in einer Einzelklage als wesentlich höher ein als bei der Musterfeststellungsklage, die keinen individuellen Schadenersatz vorsieht.

Dieser Wechsel in die Einzelklage ohne Kostenrisiko ist jedoch nur noch bis zum Prozessbeginn der Musterfeststellungsklage am 30. September möglich. Verjährungsfristen bleiben von dem Wechsel unberührt, wenn innerhalb von sechs Monaten eine Klage eingereicht wird.

Einzelklagen viel erfolgversprechender als Musterfeststellungsklage

Einzelklagen sind der bessere und effektivere Weg, Schadenersatzansprüche gegen Volkswagen durchzusetzen. Für Betroffene bietet sich durch Toga in Kooperation mit den erfahrenen Rechtsanwälten der Kanzlei Schirp & Partner ein unkomplizierter und schneller Weg für die Rücknahme der Anmeldung beim Klageregister und die Einreichung einer Einzelklage mit erheblich besseren Aussichten auf Schadenersatz.

Toga ist für alle, die sich bisher der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschlossen haben somit eine leicht zugängliche Möglichkeit, der geballten juristischen Macht eines Konzerns wie Volkswagen zu begegnen und für einen angemessenen Interessenausgleich zu sorgen. Das gilt auch für geschädigte Dieselfahrer aus dem Ausland, die nach jetzigem Stand von der Musterfeststellungsklage überhaupt nicht erfasst werden. Toga bietet auch für diese Klägergruppe die Möglichkeit individuell ihren Schadenersatz einzuklagen. Um den Weg zum Schadenersatz weiter zu vereinfachen, bietet Toga ihren Klägern auch eine Prozessfinanzierung, wenn man sich als deutscher oder ausländischer Staatsbürger über die Plattform von der Musterfeststellungsklage abmeldet und die Kanzlei Schirp & Partner mit der gerichtlichen Vertretung beauftragt. Dadurch sinkt das Prozesskostenrisiko für den Einzelnen erheblich. Das ist für Verbraucher kein unwichtiger Aspekt, da sie oft nicht über große Klage-Budgets verfügen.

Toga leistet mit seinem Angebot angesichts der knappen Zeit für einen Klagewechsel und der oft beschränkten materiellen Möglichkeiten betroffener Privatpersonen einen wichtigen Beitrag zur Verbrauchergerechtigkeit.

Toga ist ein Angebot der Lexpertise Digital Media GmbH in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Robert Peres. Lexpertise entwickelt Legal Tech Anwendungen für den Rechtsmarkt, Robert Peres ist als Verbraucher- und Aktionärsschützer bekannt und setzt sich seit Jahren für einen besseren kollektiven Rechtsschutz in Deutschland ein.

Pressekontakt:

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c/o Robert Peres
Leipziger Platz 9
D-1007 Berlin
+49 174 3065556
rperes@robertperes.de

WBCO GmbH
Arne Schwerin
Krögerstraße 2
60313 Frankfurt/M.
+49 69 1338 8038
a.schwerin@wbco.de

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