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Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)

Psychotherapeutische Versorgung schützen - Nachbesserungen zeitnah umsetzen!

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DPtV, DGPT, DGVT, VAKJP und VPP fordern zeitnahe Umsetzung des Entschließungsantrages zu GKV-Gesetz

„Die Deckelung von Psychotherapie ergibt keinen Sinn – weder fachlich noch volkswirtschaftlich. Der Entschließungsantrag des Bundestags setzt daher ein erstes Signal, um die verheerenden Folgen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes teilweise zu korrigieren“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). In einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Psychotherapieverbände positioniert sich die DPtV daher gemeinschaftlich zum Antrag. „Wir fordern die extrabudgetäre Vergütung für alle psychotherapeutischen Leistungen, um dem steigenden Bedarf auch in Zukunft etwas entgegensetzen zu können. Weitere Leistungsbereiche sind zwar ein richtiger Schritt, werden aber der Bedeutung der Krankheitslast durch psychische Erkrankungen und deren ambulanter Behandlung nicht gerecht, solange sie so eingeschränkt bleiben.”

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zukünftig umfassend ermöglichen

„Kinder und Jugendliche sind insbesondere seit der Covid-Pandemie stark belastet. Chronische psychische Erkrankungen im Erwachsenenalter müssen verhindert werden – aus gesundheitlichen, gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Gründen. Die extrabudgetäre Vergütung sollte daher für alle Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie explizit festgelegt werden“, fordern die Bundesvorsitzenden. „Nur so können Kinder und Jugendliche in gewohnter Art und Weise in den beteiligten Praxen ausreichend versorgt werden.“

Keine Deckelung für Versorgung vulnerabler Menschen

„Wir fordern für schwer psychisch Erkrankte mit komplexem Behandlungsbedarf, auch unabhängig von bestehenden Behandlernetzen, die nicht überall vorhanden sind, Ausnahmen von der Budgetierung. Ebenso für psychisch erkrankte Menschen mit erheblichen psychosozialen Funktionseinschränkungen und andere vulnerable Menschen. Für diese Patient*innengruppen können sich erst seit kurzem zusätzliche Praxen ermächtigen lassen. Diese von der Politik initiierte und gewollte Versorgungsverbesserung darf jetzt nicht abgesägt werden“, betonen Jochim und Maaß. „Außerdem regen wir dringend an, auch die neuropsychologischen Leistungen extrabudgetär zu vergüten. Diese Patient*innen haben oft massive Funktionseinschränkungen und werden in Zukunft – auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – einen hohen Versorgungsbedarf aufweisen.“

Stellungnahme DPtV, DGPT, DGVT, VAKJP und VPP zum Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: https://t1p.de/hmg2x

Pressekontakt/Interview-Anfragen:
Hans Strömsdörfer
Pressesprecher / Leiter Kommunikation
DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Am Karlsbad 15
10785 Berlin
Tel. 030 235009-27
Fax 030 235009-44
Mobil 0157 73744828
 presse@dptv.de
 www.dptv.de
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