Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung e.V. (DPtV)
„Psychotherapie ist der Bevölkerung wichtig!“
„Psychotherapie ist der Bevölkerung wichtig!“
DPtV und Verbände demonstrieren lautstark vor Bundestag
Berlin, 8. Juni 2026 – „Über 500 Menschen sind heute zum Bundestag gekommen – Psychotherapeut*innen und zahlreiche Unterstützer*innen aus ganz Deutschland. Psychotherapie ist der Bevölkerung wichtig und die Menschen verstehen, dass die Kürzungen und die geplante Budgetierung ihre eigene Versorgung gefährden“, kritisieren Dr. Christina Jochim und Dr. Enno Maaß, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Ein breites Bündnis psychotherapeutischer Verbänden hatte die Demonstration vor dem Deutschen Bundestag organisiert. Anlass war eine Petition zur Sicherstellung und Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung, die zeitgleich im Petitionsausschuss angehört und diskutiert wurde. „Die Petition ist mit bislang 138.000 Unterzeichner*innen ein großer Erfolg und hatte binnen Stunden die erforderliche Stimmenzahl erreicht. Noch bis zum 9. Juni kann sie weiter unterschrieben werden“, informiert Elisabeth Dallüge, stellv. Bundesvorsitzende und Demokoordinatorin.
Absenkung der Vergütung gefährdet Praxen
„Die Petition trägt die Anliegen der Psychotherapeut*innen und Patient*innen in das parlamentarische Verfahren. Das ist wichtig“, betont Jochim. „Eine Absenkung oder unzureichende Vergütung kann psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich gefährden und führt zu einer Reduktion des Behandlungsangebots. Das Versorgungssystem ist bereits angespannt. Es besteht die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird.“
§87 nachschärfen, rechtswidrige Beschlüsse unterbinden!
„Die Vergütung der ambulanten Leistungen von Psychotherapeut*innen bewegt sich seit Jahrzehnten auf dem Niveau, das vom Bundessozialgericht regelmäßig als Untergrenze definiert wurde“, sagt Maaß, dessen Petition vom März 2026 unter der aktuellen Petition mitbehandelt wird. „Diese Untergrenze wird in Honorarbeschlüssen immer wieder rechtswidrig unterschritten. Damit bilden die Psychotherapeut*innen seit Jahrzehnten weit abgeschlagen das Schlusslicht in der vertragsärztlichen Honorarverteilung.” Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung von rechtswidrigen Vergütungshöhen, fragwürdigen Berechnungsmethoden und der immer wieder unsachgemäßen Deckelung auf das rechtlich Notwendige fordern wir die Bundesregierung auf, den §87 SGB V nachzuschärfen. Nur so können wir eine verlässliche und ausbaufähige Vergütung psychotherapeutischer Leistungen erreichen und die viel zu oft unsachgemäßen und rechtswidrigen Vergütungsbeschlüsse des Bewertungsausschusses unterbinden.“
Petition 196912 (Zeichnung bis 9. Juni möglich): https://t1p.de/vnahx
Pressekontakt/Interview-Anfragen: Hans Strömsdörfer Pressesprecher / Leiter Kommunikation DPtV Deutsche PsychotherapeutenVereinigung Am Karlsbad 15 10785 Berlin Tel. 030 235009-27 Fax 030 235009-44 Mobil 0157 73744828 presse@dptv.de">presse@dptv.de www.dptv.de