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dpa-Faktencheck

Rund 590 000 Syrer bekommen Hartz IV, nicht 770 000

Berlin (ots)

In sozialen Medien wird behauptet, 770 000 Syrer lebten «von unserem Steuergeld». Offenbar ist damit gemeint, dass diese Menschen staatliche Grundsicherung - also Hartz IV - erhalten.

BEWERTUNG: Die Zahl 770 000 ist falsch. Rund 590 000 Syrer beziehen in irgendeiner Form staatliche Grundsicherung.

FAKTEN: In Deutschland leben insgesamt weniger als 770 000 Syrer. Ende 2018 waren es nach den aktuellsten Angaben des Statistischen Bundesamtes knapp 746 000 Menschen aus dem Bürgerkriegsland, darunter knapp 552 000 Schutzsuchende (http://dpaq.de/50G0k). Das Statistische Bundesamt veröffentlicht diese Statistik einmal pro Jahr, die Behörde ist ein der verlässlichsten Quellen für Daten über den Ausländeranteil in Deutschland.

Von diesen 746 000 Menschen bezogen laut Angaben der Arbeitsagentur seinerzeit 80,1 Prozent in irgendeiner Form Hartz IV, also rund 590 000 Menschen (http://dpaq.de/9eHJU). Diese Quote erscheint auf den ersten Blick sehr hoch, allerdings sind unter den Empfängern auch viele Kinder und andere Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie ein Sprecher auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Ende 2018 waren 14 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer arbeitslos gemeldet, nämlich 104 000 Menschen.

Der monatliche Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende liegt derzeit bei 424 Euro. In dieser Höhe bekommen aber nicht alle 590 000 Syrer das Geld. Unter ihnen sind nämlich auch zahlreiche Aufstocker - also Menschen, die einen Job haben, deren Gehalt aber nicht zum Leben reicht.

Ende des Jahres zählte die Arbeitsagentur knapp 105 000 in Deutschland lebende Syrer mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weiterhin übten knapp 34 000 einen so genannten Minijob aus. Bei diesem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis darf das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen. Deshalb müssen gerade diese Menschen (genau wie deutsche Minijobber auch) oft mit Hartz IV aufstocken - besonders, wenn sie eine Familie zu ernähren haben.

Anspruch auf Hartz IV haben übrigens nur Ausländer mit legalem Aufenthaltstitel. Für asylsuchende, geduldete oder ausreisepflichtige Ausländer und ihre Angehörigen regelt das Asylbewerberleistungsgesetz, welche Sozialleistungen sie bei Bedürftigkeit erhalten (http://dpaq.de/VOYlC).

Ende 2018 lebten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt etwa 26 000 Syrer, deren Asylverfahren entweder noch lief (22 000) oder deren Asylantrag abgelehnt worden war (4000).

In dem Facebook-Post wird außerdem die Frage gestellt: «Deutsche Soldaten sollen in den Krieg nach Syrien?» Weiter unten heißt es dann zynisch: «Während deutsche Soldaten dann in Syrien kämpfen, rauchen die Syrer in D[eutschland] Shisha, lassen sich die Augenbrauen zupfen und lachen uns aus.»

Diese Zeilen beziehen sich offenbar auf eine Forderung der USA von Anfang Juli 2019, Deutschland möge Bodentruppen für den Einsatz gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) nach Syrien entsenden.

Dieser Bitte erteilte die Bundesregierung eine Absage: Am 8. Juli sagte Regierungssprecher Steffen Seibert (http://dpaq.de/EeawG), dass die Regierung nur die bisherigen militärischen Beiträge zur Anti-IS-Koalition fortführen wolle. Deutschland ist an der Koalition bisher mit «Tornado»-Aufklärungsflugzeugen, einem Tankflugzeug und Ausbildern im Irak beteiligt. Die Flugzeuge operieren von Jordanien aus. Deutsche Soldaten kämpfen derzeit nicht in Syrien.

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Links:

Facebook-Post mit falscher Behauptung: http://dpaq.de/SMplt (archiviert: http://dpaq.de/b5yNP)

Statistisches Bundesamt zur Anzahl der Ausländer in Deutschland: http://dpaq.de/50G0k

Arbeitsagentur-Statistiken zu «Personen nach Staatsangehörigkeiten»: http://dpaq.de/9eHJU

Regierungssprecher über Einsatz in Syrien: http://dpaq.de/EeawG

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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