Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutscher BundeswehrVerband (DBwV) mehr verpassen.

Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Kriegsklauseln spielen für neuen Versicherer keine Rolle

Toulon (ots)

   AGPM schließt große Lücke im Versicherungsschutz für deutsche
   Soldaten - ab 1. Oktober ist der bewährte französische
   Militärversicherer auf dem deutschen Markt vertreten.

Ab dem 1. Oktober 2009 tritt der französische Militärversicherer AGPM auch auf dem deutschen Versicherungsmarkt auf.

Dieser Versicherer wendet sich mit dem Angebot einer umfassenden Absicherung gegen Tod, Unfallinvalidität und absolute Erwerbsunfähigkeit speziell an die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr sowie an alle Reservisten.

Mit Unterstützung der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes wurde ein Produkt entwickelt, das auf die Besonderheiten des militärischen Dienstes und auf die Bedürfnisse der deutschen Soldaten ausgerichtet ist.

Der Versicherungsschutz wird ohne Einschränkungen 24 Stunden am Tag, weltweit und bei allen Aktivitäten, im Dienst, außer Dienst und vor allem im Auslandseinsatz gewährt. So genannte aktive und passive Kriegsklauseln finden bei AGPM keine Anwendung. Im Gegenteil, AGPM versichert die besonderen Risiken und Gefahren der Auslandseinsätze ohne Risikoaufschlag und bietet für die Dauer eines solchen Einsatzes, einschließlich der Dauer der dafür durchzuführenden zusätzlichen Ausbildung und für die Zeit der Hin- und Rückverlegung erhöhte Versicherungssummen an.

Auch die Durchführung sportlicher Aktivitäten und die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen sowie die Ausübung von Extremsportarten wie etwa Fallschirmspringen und Freiklettern, werden ohne jede Einschränkung und ohne Risikoaufschlag versichert.

Neben der Erhöhung der Versicherungssummen im Auslandeinsatz kann der Versicherte unter weiteren maßgeschneiderten Optionen wählen:

   - Unfalltod: Zahlung einer zusätzlichen Versicherungssumme bei Tod
     durch Unfall
   - Kindererhöhung: Zahlung einer zusätzlichen Versicherungssumme 
     pro namentlich im Vertrag benannten Kind bei Tod oder absoluter 
     Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall der 
     Versicherten
   - Ausbildungsrente: monatliche Zahlung einer Rente bis zum 27. 
     Lebensjahr an jedes im Vertrag namentlich benannte Kind

Für die Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes, dem Partner des AGPM, hält die Versicherung ein besonderes Angebot bereit: Auf die Versicherungsbeiträge erhält jedes Mitglied einen Rabatt in Höhe von 12,5 Prozent.

AGPM schließt mit ihrem Angebot eine bestehende Versorgungslücke der Soldaten und stellt ihr Angebot unter das Motto: "Für Sie tun wir alles, jederzeit, weltweit und bei jedem Anlass."

AGPM, in den 50er Jahren in der Folge des Indochinakrieges von Soldaten für Soldaten in Frankreich gegründet, umfasst heute nahezu 700.000 Mitglieder in Frankreich, Belgien und Spanien.

Pressekontakt:

Harald Quiel, Tel: 0160/90416429

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)
Weitere Storys: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)