Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Marktcheck: Proteinriegel schlecht gekennzeichnet
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Marktcheck: Proteinriegel schlecht gekennzeichnet
Verbraucherzentrale NRW prüft Angaben zu Proteingehalt und Nährwerten auf 38 Fitness-Snacks
Eiweißreiche süße Snacks sind unverzichtbar für alle, die ihren Körper fit halten möchten – zumindest wenn man der Eigenwerbung und Social-Media-Trends glaubt. Das zeigt auch das Umsatzplus von über 22 Prozent in dieser Kategorie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Quelle: NielsenIQ über Statista). Doch was wirklich enthalten ist, lässt sich bei den meisten Produkten nur schwer erkennen, wie der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW zeigt. „Das Ergebnis ist eindeutig: Informationen zu Proteingehalt, Zutaten und Nährwerten sind meist unübersichtlich und teils bei geschlossener Packung nicht erkennbar“, fasst Elisabeth van Thiel, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, die Ergebnisse zusammen. „Im Extremfall müssten Verbraucher:innen zuerst die Verpackung aufreißen, um genaue Angaben zu erhalten.“
Uneinheitliche Proteinangaben
Das Hauptkaufargument für Proteinsnacks wie Riegel, Cookies oder Cups ist der Eiweißgehalt – dieser wird daher oftmals sehr präsent auf der Vorderseite des Riegels kommuniziert. 28 der 38 überprüften Proteinsnacks nutzen so eine isolierte Proteinangabe. Das geschieht allerdings nicht einheitlich. Während die eine Hälfte der Hersteller den Proteingehalt in Gramm aufdrucken, gibt die andere nur den prozentualen Anteil von Eiweiß im Riegel an. „Dazu erreichen uns immer wieder Beschwerden“, sagt van Thiel. „Verbraucher:innen fühlen sich getäuscht, weil sie die Prozentangabe versehentlich für eine Grammangabe gehalten haben.“ Bei Proteinangaben auf der Vorderseite gilt es also, besonders aufmerksam zu sein. Denn 20 Gramm oder 20 Prozent Protein pro Riegel machen bei einem 50 Gramm-Snack einen deutlichen Unterschied. „Eine klare und einheitliche Form der Nährwertangaben auf Lebensmitteln wäre für Verbraucher:innen wünschenswert, damit sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen können“, unterstreicht van Thiel.
Ob solche Angaben in Zukunft überhaupt noch auf den Snacks zu finden sein dürfen, wird derzeit juristisch geprüft. Die Angabe des Proteingehalts ohne Bezug zu den restlichen Nährwerten sahen das Landgericht München
(Az. 6 U 3363/23, Urteil vom 19.12.2024) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 145/23, Urteil vom 30.01.2025) bereits als irreführend an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Schwer lesbare verpflichtende Informationen
Nährwertangaben, Zutatenliste und Warnhinweise für Allergiker:innen sind nicht nur relevante Informationen für die persönliche Kaufentscheidung, sondern laut Gesetzgebung verpflichtend. Bei 35 von 38 der geprüften Snacks befinden sich diese hinter der Lasche auf der Rückseite und sind nicht direkt einzusehen. Die Laschen können beim Umklappen einreißen, wodurch die Verpackung geöffnet werden könnte. Bei einzelnen Snacks wie Nussbutter-Cups oder einzeln verpackten Protein-Cookies sind die Laschen sogar zugeschweißt. Die verpflichtenden Informationen unter der Lasche sind damit kaum oder nur in Teilen lesbar. Besonders für Allergiker:innen ist das ein Problem.
Die meisten Snacks aus der Stichprobe enthalten zudem so viele Informationen auf kleinem Raum, dass kaum erkennbar ist, was relevant ist und was nicht. „Die Verpackungen müssen übersichtlicher gestaltet werden, damit Verbraucher:innen die für sie relevanten Informationen ohne Mühe erkennen können“, fordert van Thiel. „Auffällig ist, dass die Seiten der Verpackungen häufig nicht genutzt werden und die Strichcodes mitunter überdimensioniert sind. Hier könnten Hersteller ganz leicht nachbessern.“
Nur maßvoll verzehren
Proteinsnacks werden häufig als „gesunder“ Snack vermarktet. Doch ein Blick auf die Nährwerttabelle der geprüften Produkte verrät, dass hier meistens eine Süßigkeit verkauft wird. Denn an dem oft sehr hohen Zuckergehalt ändert auch ein hoher Proteingehalt nichts. Auch Produkte „ohne Zuckerzusatz“ können einen hohen Zuckergehalt oder umstrittene Süßungsmittel enthalten, die laut Studien (Fachjournal Cell 18/2022) im Verdacht stehen, das Mikrobiom des Darms negativ zu beeinflussen. Auch Zuckeralkohole, die Blähungen und Durchfall verursachen können, finden sich reichlich in den Produkten – der vorgeschriebene Warnhinweis geht oft in der Menge an Informationen unter. „Ein übermäßiger Konsum von angereicherten Proteinprodukten ist keine vorteilhafte Ernährung“, betont van Thiel. „Nüsse, Milchprodukte und Hülsenfrüchte sind sehr gute Proteinlieferanten. Proteinriegel und -snacks können unterwegs zwar praktisch sein, sollten aber nicht die Regel sein.“
Die Frage, ob verschiedene Proteinprodukte überhaupt einen gesundheitlichen Nutzen haben, hatte die Verbraucherzentrale Hamburg bereits im April 2025 untersucht. Ergebnis: Es handelt sich um stark verarbeitete Lebensmittel, die keine gute Nährstoffzusammensetzung haben und eher ungesund sind.
Hintergrund
Proteinriegel enthalten im Gegensatz zu herkömmlichen Schokoriegeln höhere Mengen Eiweiß, in der Regel zwischen 15 und 30 Gramm pro Riegel. Die Proteine stammen meist aus Milch (wie Whey oder Kasein) oder, bei veganen Varianten, aus pflanzlichen Quellen wie Soja, Erbsen oder Weizeneiweiß.
Für den Marktcheck untersuchte die Verbraucherzentrale NRW im Zeitraum von September bis Oktober 2025 38 süße Proteinriegel, Cookies und Cups, die es in Supermärkten, Discountern und Drogerien zu kaufen gibt (Edeka, Rewe, Lidl, Aldi, Rossmann, dm). Bewertungskriterien waren die Proteinkennzeichnung, sowie die einfache Lesbarkeit von Zutatenliste und Nährwerttabelle.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zu Eiweißprodukten: www.verbraucherzentrale.nrw/node/24257
- Mehr zum Marktcheck der Verbraucherzentale Hamburg: www.vzhh.de/themen/lebensmittel-ernaehrung/ernaehrungstrends/was-produkte-extra-protein-wirklich-taugen
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