Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Strategien für die Altersvorsorge
Ein Dokument
Strategien für die Altersvorsorge
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für die Rente
Der Durchschnitt liegt bei rund 1.835 Euro. Das ist die Standardrente, die seit Juli gilt, wenn man 45 Jahre lang ununterbrochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in jedem dieser Jahre genau das Durchschnittsentgelt verdient hat. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt ein monatlicher Nettobetrag von etwa 1.621 Euro, vor Steuern. Reicht das für Wohnen, Ernährung, Mobilität, Reparaturen, Reisen, Pflegekosten? „Wer jung ist, beschäftigt sich nicht gerne damit, wie viel Geld man im Alter haben wird”, sagt Thomas Hentschel, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Aber die gesetzliche Rente wird vermutlich alleine nicht reichen, um einen angemessenen Lebens-standard im Alter zu halten. Sie ist nur der Grundbaustein einer Altersvorsorge, deshalb ist es wichtig, zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen.” Empfehlenswert ist ein Drei-Stufen-Modell mit Basisversorgung, Zusatzversorgung und privater Vorsorge.
Was ist die Basis?
Grundlage der Lebensfinanzierung im Alter ist die gesetzliche Rentenversicherung. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die arbeitende Generation finanziert die Renten der älteren Generation. Doch der demografische Wandel verschiebt das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern. Während im Jahr 1960 noch etwa sechs Erwerbstätige auf einen Rentner kamen, sind es heute kaum mehr als zwei. Die Folge: Das Rentenniveau – also die durchschnittliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen – sinkt kontinuierlich und liegt derzeit bei rund 48 Prozent des Durchschnittslohns. Bis 2040 könnte es laut Prognosen weiter fallen. Das bedeutet: Die gesetzliche Rente bleibt eine wichtige Säule der Altersvorsorge, reicht aber für viele nicht mehr aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Von einer „Rentenlücke“ spricht man, wenn die Rente niedriger ist als der zu erwartende Finanzbedarf im Alter. Hilfreich ist ein Blick in die Rentenprognose der jährlichen persönlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung oder die digitale Rentenübersicht. Seit Beginn dieses Jahres muss die gesetzliche Rentenversicherung die digitale Übersicht zur Verfügung stellen. Auch die Anbieter privater und betrieblicher Rentenvorsorge sind dazu verpflichtet.
Welche geförderte Zusatzversorgung ist möglich?
Eine mögliche private Altersvorsorge sind Riester- und Rürup-Renten. Beide werden vom Staat gefördert. Aber die Angebote haben Tücken und passen nicht für jeden. Die Riester-Rente etwa bietet staatliche Zulagen und Steuervorteile und eignet sich besonders für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Vorteil: Die gesamten Sparleistungen müssen zum Beginn der Auszahlung garantiert werden. Nachteil: Die Renditen sind gering, die Vertragsbedingungen komplex, und wer den Vertrag kündigen möchte, muss die Förderungen zurückzahlen. Deshalb ist es besser, den Vertrag ruhen zu lassen, wenn man ihn nicht mehr bedienen möchte. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sie bietet ausschließlich monatlich als Auszahlung eine lebenslange Rente. Die Beiträge können in großem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings gibt es teils hohe Kosten und keine Kapitalauszahlung. Das angesparte Kapital kann unter anderem nicht vorzeitig entnommen oder vererbt werden - einmal Rürup immer Rürup.
Was bietet die Betriebliche Altersversorgung?
Die betriebliche Altersversorgung wird über den Arbeitgeber organisiert. Arbeitnehmer können Teile ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente umwandeln und sparen so in bestimmten Grenzen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Ebenso muss der Arbeitgeber in den meisten Fällen einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent gewähren. Allerdings bietet nicht jeder Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge an, Arbeitnehmer haben jedoch ein Recht darauf. Besondere Herausforderungen können sich beim Jobwechsel und der Kapitalübertragung ergeben. Ebenso muss man sich bewusst sein, dass weniger Sozialversicherungsbeitrag auch etwas weniger Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet.
Welche ungeförderte Geldanlage ist sinnvoll?
Immer mehr Menschen setzen auf Investmentfonds, ETFs oder Aktien, um langfristig Vermögen aufzubauen. Diese Form der Geldanlage bietet hohe Flexibilität und gute Renditechancen – vor allem, wenn man das Geld noch über einen langen Zeitraum ansparen kann. Allerdings ist eine gute Entwicklung nicht garantiert, Aktien können auch einbrechen. Zudem gibt es bei dieser Geldanlage keinen staatlichen Schutz und keine Förderung. Sie kann also eine sinnvolle Ergänzung darstellen, sollte aber nicht der einzige Baustein sein. Vorteil gegenüber den anderen Optionen: Man kann jederzeit auf das Geld zugreifen.
Welche Geldanlage ist nicht sinnvoll?
Grundsätzlich ist Vorsicht geboten bei Angeboten, die hohe Kosten verursachen, sehr lange Laufzeiten haben, unflexibel sind oder nur magere Renditen abwerfen. Dazu gehören etwa Bausparverträge, Ausbildungsversicherungen, private Rentenversicherungen, Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundene Versicherungen und Indexpolicen. Ähnlich sieht es bei aktiv gemanagten Fonds aus.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zur Geldanlage und Altersvorsorge gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/43767
- Mehr zu Fallstricken bei der privaten Rentenversicherung zur Altersvorsorge unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/node/13896
- Persönliche Beratung (kostenpflichtig): www.verbraucherzentrale.nrw/node/1310
- Ratgeber Altersvorsorge - die besten Strategien für die finanzielle Absicherung: https://shop.verbraucherzentrale.de/themen/altersvorsorge-rente/altersvorsorge
- Ratgeber zu ETF als Geldanlage und Altersvorsorge: https://shop.verbraucherzentrale.de/themen/altersvorsorge-rente/etf-als-geldanlage-und-altersvorsorge
-- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Helmholtzstr. 19 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/91380-1101 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.