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Vorlage BGH Urteil Aestifity

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Erfolg gegen „Rick & Nick“: Oberstes Gericht verbietet Vorher-Nachher-Bilder bei Unterspritzungen

Verbraucherzentrale NRW erstreitet BGH-Urteil wegen unzulässiger Werbung im Netz für medizinische Beauty-Eingriffe

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt der Verbraucherzentrale NRW im Verfahren gegen die Aesthetify GmbH der beiden bekannten Ärzte Recht.
  • Das Urteil stellt klar, dass auch Eingriffe mit einer Spritze operativ plastisch-chirurgische Eingriffe sind.

„Heute machen wir bei Dir wieder ein kleines Update.“ Mit flapsigen Sprüchen präsentieren sich die Ärzte „Rick & Nick“ vor der Kamera, wenn sie ihren Kund:innen Hyaluron und andere Filler spritzen. Aufnahmen von den Schönheitsbehandlungen gibt es zuhauf auf ihrem Social Media-Kanal „aesthetify.de“. Gefilmt werden Vorgespräch, Unterspritzung und teils sogar Freudentränen der Behandelten danach. Dazu gehören auch Vorher-Nachher-Bilder. Diese Art der Werbung hat der BGH mit heutigem Urteil gegenüber der Aesthetify GmbH untersagt (Az. I ZR 170/24). Geschäftsführer der Aesthetify GmbH sind die prominenten Ärzte Henrik Heüveldop und Dr. Dominik Bettray, alias „Rick & Nick“.

„Die Entscheidung des BGH setzt ein klares Zeichen und schafft dringend notwendige Rechtsklarheit – auch für andere Anbieter“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Schönheit per Spritze ist kein harmloser Trend, sondern ein medizinischer Eingriff – und darf nicht wie ein Lifestyle-Produkt vermarktet werden.“ Das Urteil schütze Menschen vor manipulativer Werbung und unrealistischen Schönheitsversprechen auf Social Media: „Niemand sollte sich von unzulässigen Vorher-Nachher-Bildern zu einem operativen Eingriff verleiten lassen, der medizinisch nicht notwendig ist.“

Beschwerden waren Anlass für die Klage

Ausgelöst wurde das Verfahren durch Verbraucherbeschwerden. Unter anderem wandte sich eine besorgte Mutter an die Verbraucherzentrale NRW, weil sie fürchtete, dass Minderjährige von den Ärzten „Rick & Nick“ in den sozialen Netzwerken stark beeinflusst werden. Die Aesthetify GmbH bewirbt mit ihren Geschäftsführern „Rick & Nick“ in sozialen Netzwerken ästhetische Eingriffe wie Lippenformungen, Nasenkorrekturen oder Kinnaufbau durch Unterspritzung – bislang auch mit Vorher-Nachher-Bildern.

„Rick & Nick“ sind mit großer Reichweite in den sozialen Medien und durch TV-Auftritte bekannt. Ihre Fans folgen ihnen auf Plattformen wie Instagram und TikTok, wo sie Schönheitsbehandlungen live dokumentieren und mitunter millionenfach angesehen werden. „Gerade diese breite Präsenz macht die unzulässige Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern besonders wirksam und problematisch“, betont Schuldzinski.

Da Verbraucher:innen vor suggestiver Beeinflussung geschützt werden sollen, untersagt das Heilmittelwerbegesetz (HWG) vergleichende Darstellungen für sogenannte „operativ plastisch-chirurgische Eingriffe“, die medizinisch nicht notwendig sind. Ästhetische Unterspritzungen sind dabei nicht explizit genannt. Der BGH stellt nun aber klar, dass auch diese Behandlungen unter das Werbeverbot fallen.

Mehr Schutz vor Vorher-Nachher-Bildern im Internet

Da sich die Aesthetify GmbH nach einer Abmahnung nicht verpflichtete, diese Form der Werbung zu unterlassen, zog die Verbraucherzentrale NRW vor Gericht. Das OLG Hamm hatte die Frage, ob Unterspritzungen mit sogenannten Fillern zu ästhetischen Zwecken als operative plastisch-chirurgische Eingriffe gelten und damit unter das Werbeverbot fallen, bereits vor einem Jahr mit Ja beantwortet: In seinem Urteil vom 29. August 2024 stellte es klar, dass es für einen operativ plastisch-chirurgischen Eingriff keines Messers oder Skalpells bedarf, sondern auch eine Spritze ausreicht, so dass keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern erlaubt ist (Az.: 4 UKl 2/24). Gegen dieses Urteil hatte die Aesthetify GmbH Revision eingelegt.

Bundesgerichtshof bestätigt vorherige Urteile

Der Bundesgerichtshof bestätigt die Rechtsauffassung, dass es sich bei der beworbenen Behandlung – bei der mittels eines Instruments, etwa einer Kanüle, Substanzen zur Formveränderung in den Körper eingebracht werden – um einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) handelt. Für derartige Eingriffe ist es nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig, mit Vorher-Nachher-Darstellungen zu werben.

Das Gericht stellt dabei den Schutzzweck der gesetzlichen Regelung in den Mittelpunkt: Die Auslegung des Begriffs „operativer plastisch-chirurgischer Eingriff“ im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) diene dem Schutzzweck der Vorschrift, unsachliche Einflüsse durch potenziell suggestive und irreführende Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe zu unterbinden. Zugleich solle die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen geschützt und verhindert werden, dass sich Menschen unnötigen gesundheitlichen Risiken aussetzen.

Weiterhin erlaubt bleiben allgemeine Vorher-Nachher-Bilder im ärztlichen Beratungsgespräch, wenn Verbraucher:innen sich für eine individuelle Aufklärung über die Chancen und Risiken eines Eingriffs entschieden haben.

Die Abmahnung und das Gerichtsverfahren gegen die Aesthetify GmbH erfolgten im Rahmen des bundesgeförderten Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz. Das Projektteam geht gegen unzulässige Werbung vor, die vor allem im Internet stattfindet. Auffällige Gesundheitswerbung oder Fragen zu Werbeaussagen können Verbraucher:innen über das Kontaktformular auf der Webseite sowie auf Instagram oder TikTok schicken.

Weiterführende Informationen:

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