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BGHW - Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Advent, Advent, der Pausenraum brennt
Brandgefahr: Kerzen und Lichterketten am Arbeitsplatz
Tipps zum richtigen Umgang

Mannheim (ots)

Die Adventszeit ist da. Zeit für weihnachtliche Dekoration. Bevor Beschäftigte Büros oder Pausenräume festlich schmücken, sollten sie sich über die Regelungen im Betrieb informieren. Denn ob Weihnachtsdekoration am Arbeitsplatz erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber.

Besondere Vorsicht ist beim Aufstellen von Kerzen und Teelichtern geboten. Sie zählen zu den offenen Feuerquellen und können aus Brandschutzgründen vom Arbeitgeber verboten werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Brand führen. Deshalb sollten Sie folgende Sicherheitstipps beachten, wenn die Kerzendekoration vom Arbeitgeber genehmigt wurde:

   - Stellen Sie Kerzen nie in der Nähe von brennbaren Materialien 
     wie Papierstapeln oder Vorhängen auf. Orte mit starker Zugluft 
     sollten vermieden werden.
   - Nutzen Sie für Gestecke und Kerzen immer eine feuerfeste 
     Unterlage. Stellen Sie Kerzen nur in stand- und feuerfesten 
     Halterungen auf.
   - Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen.
   - Tauschen Sie Kerzen aus, bevor sie heruntergebrannt sind, vor 
     allem bei Adventskränzen und Gestecken. Denn die Tannenzweige 
     trocknen mit der Zeit aus und gehen schnell in Flammen auf.
   - Greifen Sie nie über die Flamme einer Kerze hinweg, da Sie sich 
     verbrennen können oder sich Ihre Kleidung entzündet.
   - Halten Sie Löschmittel in unmittelbarer Nähe bereit. Informieren
     Sie sich über den Standort der Feuerlöscher in Ihrem Betrieb und
     machen Sie sich mit deren Nutzung vertraut.

Vorsicht auch bei Lichterketten: Sind sie defekt, können sie Brände auslösen. Deshalb: Nur Lichterketten mit Prüfsiegel verwenden und vor der Nutzung auf Defekte überprüfen. Im Zweifelsfall die Lichterkette austauschen - und zum Feierabend immer ausschalten.

Hintergrund

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen des Einzelhandels, Großhandels und der Warenverteilung. Sie betreut rund 5,3 Millionen Versicherte in 378.000 Unternehmen.

Pressekontakt:

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
Unternehmenskommunikation
Siegrid Becker
Tel.: 0621-1835960
Fax: 0621-183-5999
E-Mail: s.becker@bghw.de

Original-Content von: BGHW - Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, übermittelt durch news aktuell