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Die Nachwirkungen der Lockdownmonate bei FitX: Beitragserstattungen

Die Nachwirkungen der Lockdownmonate bei FitX: Beitragserstattungen
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Transparente Kommunikation und die Zufriedenheit unserer Mitglieder liegen uns bei FitX sehr am Herzen. Umso mehr bedauern wir, dass es aktuell bei der Bearbeitung von Mitgliederanfragen zu Verzögerungen kommt.

Wir sind jedem Mitglied dankbar für die große Unterstützung, die wir während des Lockdowns erhalten haben. „Die Solidarität unserer Mitglieder ist unbeschreiblich. Dank dieser Unterstützung konnten wir nach dem Lockdown wie gewohnt über 90 Mal in Deutschland mit der Öffnung der Studios starten und mussten nicht einen unserer Mitarbeiter Corona-bedingt entlassen.“, sagt Geschäftsführer Markus Vancraeyenest.

Welche Möglichkeiten gab es für Mitglieder während des Lockdowns?

Um den Mitgliedern während des Lockdowns Flexibilität bei den Beitragszahlungen zu bieten, wurde ab März 2020 auf zahlreichen Kanälen auf die Option der sogenannten Ruhezeit hingewiesen. Das Prinzip dahinter ist einfach: Das Mitglied wählt den passenden Zeitraum, in dem Training und Beitragszahlungen pausieren. Vor der Pandemie wurde dies zum Beispiel für Urlaube oder andere Abwesenheiten genutzt. Um den Mitgliedern die versprochenen und vertraglich vereinbarten 12 Trainingsmonate zu bieten, wurde der Vertrag dann im Nachgang um die pausierten Monate verlängert.

Um unseren Mitgliedern während des Lockdowns entgegenzukommen, wurde die maximale Ruhezeitdauer von zwei auf mehr als sechs Monate verlängert. Viele Mitglieder haben diese Regelung in Anspruch genommen.

Welche Optionen haben Mitglieder, die Beiträge während des Lockdowns gezahlt haben?

Für alle Mitglieder, die während des Lockdowns ihren Beitrag gezahlt haben, gilt die Option, die verpassten Monate als Freimonate an das Vertragsende anzuhängen und in dieser Zeit weiter bei FitX trainieren zu gehen – kostenlos und ohne jegliche Beitragszahlung.

Auch die Erstattung von Beiträgen ist möglich, bei einer Vertragsanpassung gemäß §313 BGB. Hierbei verlängert sich der Vertrag um die Monate, für die eine Beitragsrückzahlung erfolgt. Der Erstattungsprozess verläuft somit ähnlich wie der einer Ruhezeit. Diese Vertragsanpassung erfolgt natürlich erst nach der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Mitglieds. Zu dieser Vorgehensweise gibt es bereits eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die eine entsprechende Vertragsanpassung bestätigt haben.

Aktuell steht FitX wie viele andere Unternehmen auch vor der Herausforderung, die Nachwirkungen der Lockdown-Monate bestmöglich zu meistern. „Die Zufriedenheit unserer Mitglieder hat bei uns immer Priorität“, so Vancraeyenest. „Unser Mitgliedersupport gibt täglich sein bestes, den Anfragen gerecht zu werden.“

„Auch wir waren und sind immer noch von der Pandemie und deren Nachwirkungen betroffen und wir geben unser Bestes, genau wie vor dem Lockdown für unsere Mitglieder da zu sein“, erklärt Vancraeyenest. „Deswegen bitten wir um Verständnis, wenn es bei der Bearbeitung der Anfragen etwas länger dauert. Trotzdem steht eins fest: Wir freuen uns unglaublich darauf, wieder gemeinsam mit unseren Mitgliedern in den Studios durchstarten zu können!“

Kontakt
PR-Abteilung 
Johanna Pistor
E-Mail:  presse@fitx.de
Tel: +49 2018067457-62