Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
Pressemitteilung: BDP begrüßt Bundesopferbeauftragtengesetz – sieht aber Nachbesserungsbedarf zur besseren Unterstützung Betroffener
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Pressemitteilung
BDP begrüßt Bundesopferbeauftragtengesetz – sieht aber grundlegenden Nachbesserungsbedarf zur besseren Unterstützung Betroffener
Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Gesetzesentwurf über eine*n Beauftragte*n der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland.
Berlin, 05.05.2026: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) begrüßt ausdrücklich den Vorstoß der Bundesregierung, die bisher auf Kabinettsbeschlüssen beruhende Beauftragten-Regelung nun mit dem Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG) auf eine gesetzliche Grundlage stellen zu wollen. Die gesetzliche Verankerung bedeutet die Anerkennung der besonderen Schutz- und Unterstützungsverantwortlichkeit des Staates gegenüber von terroristischen Gewaltereignissen Betroffenen und ist damit ein wichtiges Signal für mehr Verbindlichkeit im Sinne einer verlässlichen und nachhaltigen Unterstützung.
Beim vorliegenden Entwurf handelt es sich weitgehend um eine Übernahme der bisherigen Regelungen. Um den tatsächlichen Anforderungen moderner Betroffenenhilfe gerecht zu werden, sieht der Verband jedoch grundlegenden Nachbesserungsbedarf bei verschiedenen zentralen Punkten.
Besonders die vorgesehene Begrenzung der Zuständigkeit ausschließlich auf terroristische Straftaten greift aus Sicht des BDP zu kurz. Unterstützungsbedarfe aufgrund psychischer Belastungen entstehen auch bei weiteren vergleichbaren zielgerichteten Gewaltereignissen wie beispielsweise Amoktaten und sollten nicht allein von einer juristischen oder politischen Einordnung abhängen.
Problematisch ist auch die bisher häufig erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung stattfindende staatliche Einstufung von Gewaltereignissen. Hier ist zu befürchten, dass wichtige Zeit verloren geht. Betroffene brauchen eine frühzeitige Orientierung, eine bedarfsgerechte Unterstützung sowie verlässliche Ansprechpartner im direkten Anschluss an die Ereignisse und nicht erst im weiteren Verlauf! Notwendig ist zudem die Berücksichtigung von Einsatzkräften von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei und weiteren Organisationen im Kreis (möglicher) betroffener Personen mit Anspruch auf Unterstützungsleistungen.
Kritisch bewertet der BDP weiter die vorgesehene ehrenamtliche Ausgestaltung der Beauftragten-Funktion. Aufgaben wie die Beratung, Koordination, Begleitung, Lotsenfunktion, Vernetzung und politische Interessenvertretung erfordern ein hohes Maß an fachlicher Expertise und kontinuierlicher Netzwerk- und Vorbereitungsarbeit, mit entsprechenden zeitlichen und personellen Ressourcen. Eine seriöse und nachhaltige Wahrnehmung dieser Verantwortung erscheint im Ehrenamt nur eingeschränkt realistisch. Für eine verlässliche Aufgabenwahrnehmung bedarf es einer hauptamtlichen Struktur mit klar definierten Personalstamm sowie entsprechender Sachausstattung.
Weiter bedarf es verbindlicher Regelungen in Bezug auf die Anforderungen für die fachliche Qualifikation von Hilfeleistenden. Die Unterstützung von Betroffenen schwerer Gewaltereignisse verlangt eine differenzierte psychologische, psychosoziale und juristische Expertise. Betroffene brauchen eine fachlich fundierte, traumasensible und situationsgerechte Begleitung.
Darüber hinaus ist vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Sicht des Verbandes entsprechend bestehender Unterstützungsstrukturen auf Landesebene eine fachlich gleichwertige Struktur auf Bundesebene erforderlich, um bei Schadenslagen von besonderer Tragweite den Ausgleich regionaler Defizite und eine bundesweite Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Grundsätzlich sollten die Zuständigkeiten für die Beauftragten-Funktion möglichst breit gefasst und die fachliche Expertise von Hilfeleistenden zur Ausgestaltung genutzt werden. Wer Betroffene schwerer Gewaltereignisse wirksam unterstützt, stärkt nicht nur Einzelne, sondern auch das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat insgesamt. Dieses Vertrauen verlangt verlässliche, professionelle und nachhaltige Strukturen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Genée
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Phone: +49176 58868222
Mail: presse@bdp-verband.de
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.
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