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Geblitzt bei Eis und Schnee: Autofahrern droht Strafzulage

Geblitzt bei Eis und Schnee: Autofahrern droht Strafzulage
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Berlin (ots)

Der Winter naht und macht mit seinen Temperaturen zunehmend die deutschen Straßen unsicher. Bei Autofahrern ist somit erhöhte Vorsicht im Verkehr geboten. Denn nicht nur das Unfallrisiko steigt, sondern auch die Bußgelder. Wie hoch die Sanktionen ausfallen können und worauf Sie bei Post von der Behörde achten müssen, weiß die Berliner Coduka GmbH. Das Legal Tech Unternehmen lässt Bußgeldvorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei prüfen. An die 200.000 Fälle wurden seit Firmengründung im Jahr 2013 bearbeitet.

Generell gilt: Fuß vom Gas bei schlechtem Wetter. Wer bei Nebel, Regen oder Schneefall zu schnell unterwegs ist, muss ab 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 95 Euro zahlen. Das sind bereits 15 Euro mehr als bei normalen Sichtverhältnissen. Ab 26 km/h innerorts steigt nicht nur die Höhe des Bußgeldes drastisch an. Obendrein gibt es einen Monat Fahrverbot und die Anzahl der Punkte in Flensburg addiert sich auf zwei.

Ungünstige Witterungsverhältnisse machen aber nicht nur den Straßenverkehrsteilnehmern zu schaffen. Auch für die Blitzer stellen Schnee und Eis eine Herausforderung dar. Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, erklärt: "Kälte beeinträchtigt die Funktion der Blitzanlagen. Bei Minusgraden kann es vorkommen, dass die Messungen keine gerichtlich verwertbaren Ergebnisse liefern." In solchen Fällen macht es besonders viel Sinn, seinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einzureichen. Darüber hinaus "können formelle Fehler im Bußgeldverfahren, unscharfe Blitzerfotos oder falsch positionierte Messgeräte auch im Winter Grund für eine erfolgreiche Anfechtung sein", so Ginhold weiter.

Die kalte Jahreszeit hat aber auch andere Pflichten für Autofahrer parat - Stichwort Schneeketten! Auf welchen Straßen diese unerlässlich sind, erkennt man an deren Beschilderung. Wer ohne fährt, muss 20 Euro zahlen. Zudem darf eine Geschwindigkeit von 50 km/h mit aufgezogenen Schneeketten nicht überschritten werden. Bei Verletzung des Tempolimits liegt die Spannweite der Sanktionen zwischen 30 Euro (bis 10 km/h außerorts) und 760 Euro, zwei Punkten sowie drei Monaten Fahrverbot (ab 60 km/h innerorts). Und wie steht es um Winterreifen? Wer diese bei entsprechendem Wetter nicht montiert hat, muss mit einem Punkt und bis zu 100 Euro Bußgeld rechnen.

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

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Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de

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