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Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte wegfallen – was Hauseigentümer jetzt wissen sollten

Pressemitteilung

Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte wegfallen – was Hauseigentümer jetzt wissen sollten

Berlin, 11.02.2026 – Die bestehende Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte ab dem Jahr 2027 abgeschafft werden. Das geht aus Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern könnte sich damit erheblich verschlechtern. Ihre Besitzer würden Tausende Euro weniger einnehmen. Deshalb kann es sich lohnen, noch 2026 eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen – und sich somit die garantierte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zu sichern. Darauf weist der unabhängige Geldratgeber Finanztip hin.

Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen (PV), wenn sie überschüssigen Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt-Peak (kWp), liegt die Vergütung aktuell bei Teileinspeisung bei bis zu 7,78 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) – und wird 20 Jahre garantiert.

Nach Berechnungen von Finanztip erhält ein typischer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh), einer PV-Anlage mit acht kWp Solarleistung sowie einem Fünf-kWh-Stromspeicher rund 412 Euro Einspeisevergütung im Jahr. Über den gesamten Förderzeitraum summiert sich dies auf mehr als 8.200 Euro. „Wer sich in diesem Jahr für eine PV-Anlage entscheidet, sichert sich die aktuell geltende Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre“, sagt Benjamin Weigl, Finanztip-Experte für Energie.

Mögliche Änderungen ab 2027

Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird derzeit geprüft, wie die Förderung neuer Photovoltaik-Anlagen künftig ausgestaltet werden soll. Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf Anfrage von Finanztip mit, dass für kleinere Dachanlagen künftig eine Direktvermarktung des eingespeisten Stroms zum Standard werden könnte. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt erklärt, dass sie eine Förderung neuer PV-Anlagen angesichts gesunkener Kosten für nicht mehr notwendig halte. „Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass es für Hausbesitzer ab 2027 deutlich komplizierter wird, eine rentable Photovoltaik-Anlage zu errichten“, so Weigl.

Direktvermarktung voraussichtlich weniger lukrativ

Bei der Direktvermarktung, die wahrscheinlich das neue Fördermodell wird, erhalten Anlagenbetreiber für die Stromeinspeisung den Marktpreis für Solarstrom. Im Jahr 2025 lag dieser im Schnitt bei rund 4,5 ct/kWh. Nach Abzug von Vermarktungskosten blieben für PV-Anlagen außerhalb der Förderung nur rund 3,8 ct/kWh als Vergütung übrig.

Auf einen Zeitraum von 20 Jahren hochgerechnet würde der Beispielhaushalt über 4.000 Euro weniger einnehmen als bei der aktuellen Einspeisevergütung. „Diese Berechnung geht von niedrigen Vermarktungskosten aus“, so Weigl. „Sollten Haushalte eigenständig einen Direktvermarkter beauftragen müssen, könnten die Kosten – insbesondere bei kleinen Anlagen – noch deutlich höher ausfallen“, sagt Weigl. „Je kleiner die Anlage, desto proportional höher die Kosten.“ Diese Einschätzung stützen sowohl eine aktuelle Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE1 als auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft. Er hält eine ungeförderte Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen aktuell für nicht massentauglich2.

So hat Finanztip gerechnet

Finanztip geht in seiner Modellrechnung von einem typischen Musterhaushalt mit folgenden Spezifikationen aus: jährlicher Strombedarf 3.500 kWh, 8-kWp-Anlage und 5-kWh-Speicher. Nach dem Unabhängigkeitsrechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin wird ein Autarkiegrad, also eine Selbstversorgung mit Strom, von 71,9 Prozent erreicht. Nach Berücksichtigung von Wirkungsgradverlusten des Batteriespeichers ergibt sich eine jährliche Einspeisemenge von rund 5.299 kWh. Effekte der Leistungsdegradation der Solarmodule über die Zeit oder eine mögliche Verlängerung des Vergütungszeitraums durch das Solarspitzengesetz wurden aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.

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