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Corona-Aufbaufonds: Mit den Milliarden hätte mehr für EU-Unternehmen getan werden können

Corona-Aufbaufonds: Mit den Milliarden hätte mehr für EU-Unternehmen getan werden können
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Pressemitteilung

Luxemburg, 27. Oktober 2025

Corona-Aufbaufonds: Mit den Milliarden hätte mehr für EU-Unternehmen getan werden können

  • 109 Milliarden Euro wurden für die Förderung des Unternehmensumfelds sowie für Gründung, Entwicklung und Betrieb von Firmen in der EU bereitgestellt.
  • Fast die Hälfte der im Zuge des Europäischen Semesters ermittelten Unternehmensprobleme blieben weitgehend ungelöst.
  • Bei nur einem Drittel der abgeschlossenen Reformen konnten die EU-Prüfer greifbare Ergebnisse feststellen.

Mit den Reformen und Investitionen, die die EU-Länder im Gegenzug für Gelder aus dem – offiziell als Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bezeichneten – Corona-Aufbaufonds der EU zugesagt hatten, wurden Probleme bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen nur teilweise gelöst. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Mit einigen Reformen seien zwar Verbesserungen eingeleitet worden, die meisten hätten sich jedoch verzögert, und nur ein kleiner Teil der bisher abgeschlossenen Reformen habe klare Ergebnisse vorzuweisen.

2021 hat die EU die mit 650 Milliarden Euro ausgestattete ARF eingerichtet, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu fördern. Um Geld zu erhalten, mussten sich die EU-Länder zu einer Reihe von Investitionen und Reformen in Schlüsselbereichen verpflichten. Mit diesen Maßnahmen sollten die strukturellen Probleme, die in den länderspezifischen Empfehlungen der EU aus den Jahren 2019 und 2020 festgestellt worden waren und die unter anderem auch das Unternehmensumfeld betrafen, zumindest teilweise in Angriff genommen werden.

"Die EU hat die für die Erholung nach der Pandemie vorgesehenen Gelder eingesetzt, um den EU-Ländern Anreize für wichtige Reformen des Unternehmensumfelds zu bieten. Ergebnisse sind bisher aber kaum erkennbar", so Ivana Maletić, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die ARF könnte dazu beitragen, die Tätigkeit von Unternehmen zu erleichtern, doch ihr Potenzial wurde nicht voll ausgeschöpft."

In den beiden Jahren vor der Pandemie hatte die EU 82 Empfehlungen an die EU-Länder gerichtet, die die Verbesserung des Unternehmensumfelds betrafen. Dazu gehörten etwa die Förderung privater Investitionen, die Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungen, die Vereinfachung der Steuersysteme und die Senkung der Kosten, die Unternehmen durch staatliche Vorschriften entstehen. Daraufhin wurden 157 Reformen und 254 Investitionen in die nationalen Aufbaupläne der EU-Länder aufgenommen. Die geschätzten Kosten dieser ARF-Maßnahmen – hauptsächlich für Investitionen – belaufen sich auf rund 109 Milliarden Euro.

Zwar hätten die EU-Länder durch Reformen und Investitionen etwa ein Viertel der Empfehlungen weitgehend angepackt, doch sei keine Empfehlung vollständig umgesetzt worden. Außerdem sei rund die Hälfte nur ansatzweise oder überhaupt nicht angegangen worden, sodass einige strukturelle Probleme weiter ungelöst seien. So seien beispielsweise 7 % der Empfehlungen überhaupt nicht berücksichtigt worden. Erst kürzlich war der Rechnungshof zu dem Schluss gekommen, dass rund ein Drittel der Empfehlungen zu Arbeitsmarktreformen im Rahmen der ARF unbeachtet geblieben war. Angesichts beider Prüfungen sei festzustellen, dass eines der Hauptziele der ARF, nämlich die Lösung zumindest eines wesentlichen Teils der ermittelten Probleme, nicht erreicht wurde.

Bei den meisten Reformen in den vier von den Prüfern besuchten Ländern sei es zu Verzögerungen gekommen, und mehr als ein Viertel sei bei Beendigung der Prüfung im April 2025 noch nicht abgeschlossen gewesen. Da alle ARF-Maßnahmen bis Ende August 2026 beendet sein müssen, bedrohten weitere Verzögerungen die Vollendung der Reformen und damit auch deren angestrebte Ergebnisse. Die in den geprüften EU-Ländern durchgeführten Reformen seien formal im Allgemeinen wie erwartet umgesetzt worden, etwa durch die Verabschiedung von Gesetzen. Es könne jedoch Jahre dauern, bis die Auswirkungen einer rechtlichen Änderung sichtbar würden. In der Praxis seien bis jetzt bei nur rund einem Drittel der abgeschlossenen Reformen klare Ergebnisse erkennbar, und selbst hier bestünde die Gefahr, dass ihre Wirkung gemindert werde – durch eine zu kurze Laufzeit, einen nur schwachen Bezug zum jeweiligen Politikbereich oder auch durch eine mögliche Rückabwicklung. Haben nun die ARF-Maßnahmen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds dazu beigetragen, dass die EU-Länder bei der Umsetzung der Empfehlungen vorangekommen sind? Den Prüfern zufolge sei dies nur in der Hälfte der untersuchten Fälle der Fall gewesen. Damit habe es nur langsame Fortschritte bei der auf ARF-Maßnahmen zurückgehenden Umsetzung der EU-Empfehlungen gegeben, jedoch seien sie hier immerhin schneller erfolgt als im Bereich des Arbeitsmarkts.

Hintergrundinformationen

In der EU haben die infolge der Corona-Pandemie verhängten Ausgangsbeschränkungen und Maßnahmen zur physischen Distanzierung die Geschäftstätigkeit und den Handel tiefgreifend gestört. Diese Störung hatte kurzfristige Auswirkungen, hauptsächlich im Jahr 2020. Im Jahr 2021 erfolgte eine Erholung der Wirtschaftstätigkeit. Die ARF befindet sich noch in der Durchführungsphase, und die meisten Reformen des Unternehmensumfelds, die in den Aufbauplänen der Länder vorgesehen sind, müssen noch abgeschlossen werden. Im Rahmen der jährlichen Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten – des sogenannten Europäischen Semesters – nimmt der Rat der EU länderspezifische Empfehlungen an und fordert die Länder auf, die ermittelten Probleme anzugehen. Gemäß der ARF-Verordnung müssen die nationalen Aufbaupläne dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil dieser Herausforderungen zu bewältigen.

Die Prüfer untersuchten, ob die aus der ARF geförderten Reformen des Unternehmensumfelds erfolgreich zur Bewältigung der Probleme beigetragen haben, die in den an die Mitgliedstaaten gerichteten länderspezifischen Empfehlungen beschrieben waren. Außerdem bewerteten sie, ob in Bulgarien, Spanien, Zypern und Österreich mit der Umsetzung der Reformen die angestrebten Ziele erreicht wurden.

Der Sonderbericht 21/2025 "ARF-Unterstützung zur Verbesserung des Unternehmensumfelds: Länderspezifische Empfehlungen werden nur teilweise angegangen, doch haben einige erste Ergebnisse zu Fortschritten bei ihrer Umsetzung beigetragen" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung. Alle Veröffentlichungen des Europäischen Rechnungshofs zur ARF sind hier abrufbar.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Damijan Fišer: (+352) 621 552 224

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