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EU-Ausgaben: hartnäckige Fehler und steigende Schulden

EU-Ausgaben: hartnäckige Fehler und steigende Schulden
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EU-Ausgaben: hartnäckige Fehler und steigende Schulden

  • Die geschätzte Fehlerquote bei Ausgaben aus dem EU-Haushalt lag 2024 bei 3,6 %.
  • Auch beim Corona-Aufbaufonds der EU wurden fehlerhafte Zahlungen und Systemmängel festgestellt.
  • Steigende Schulden drohen künftige EU-Haushalte zu belasten.

Die geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben aus dem EU-Haushalt ist zwar zurückgegangen, gibt aber nach Ansicht des Europäischen Rechnungshofs nach wie vor Anlass zur Sorge. In ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht weisen die Prüfer auch auf die Risiken hin, die sich aus der zunehmenden Belastung durch die Verschuldung und deren Auswirkungen auf künftige Haushalte und den Handlungsspielraum der EU ergeben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Gestaltung des nächsten EU-Haushaltszeitraums ab 2028 fordern die Prüfer ein stärkeres Augenmerk auf Leistungsmessung, Transparenz und Rechenschaftspflicht.

Die Prüfer stellen fest, dass die Jahresrechnung der EU für 2024 ein den Tatsachen entsprechendes Bild vermittelt und die Einnahmen fehlerfrei waren. Sie weisen aber auf Probleme im Zusammenhang mit Zöllen hin. Hier bestehe die Gefahr, dass Einfuhren von den Importeuren entweder nicht oder falsch angemeldet würden. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Fehlerquote bei den EU-Ausgaben auf 3,6 % (2023 hatte sie noch bei 5,6 % gelegen). Die Prüfer ermittelten außerdem Unregelmäßigkeiten, die einen Teil der 59,9 Milliarden Euro betrafen, die im Rahmen der sogenannten Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – der wichtigsten Säule des Corona-Aufbaupakets "NextGenerationEU" (NGEU) – ausgegeben wurden. Sie stellten fest, dass diese Unregelmäßigkeiten tendenziell immer größere finanzielle Auswirkungen haben.

"Die Verringerung der Fehlerquote ist zwar ein Fortschritt, doch gibt es bei den EU-Ausgaben immer noch zu viele Unregelmäßigkeiten", so Tony Murphy, der Präsident des Europäischen Rechnungshofs. "Dies ist auf anhaltende Schwächen bei den Aufsichts- und Rechenschaftsmechanismen zurückzuführen. Beim Entwurf des langfristigen EU-Haushalts für die Zeit nach 2027 sollten die politischen Entscheidungsträger Lehren aus unseren Feststellungen ziehen, um die Nachhaltigkeit und Transparenz künftiger EU-Haushalte zu gewährleisten."

"Versagtes" Prüfungsurteil zu den Ausgaben aus dem EU-Haushalt

Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die geschätzte Fehlerquote wesentlich und die Fehler weit verbreitet waren. Daher haben sie im sechsten Jahr in Folge ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben der EU abgegeben. Auch dieses Mal war die geschätzte Gesamtfehlerquote erneut in erster Linie auf fehlerhafte Zahlungen bei den Ausgaben der EU-Kohäsionspolitik zurückzuführen. In diesem Bereich lag die Fehlerquote 2024 bei 5,7 % (2023: 9,3 %). Am häufigsten hängen Fehler innerhalb des EU-Haushalts nach wie vor mit nicht förderfähigen Projekten und Kosten sowie mit Verstößen gegen die Vergabevorschriften bei öffentlichen Aufträgen zusammen. Zum ersten Mal seit 2016 bestimmten die Prüfer auch eine Fehlerquote für die Gelder, die zur Unterstützung von Regionen und Ländern außerhalb der EU bereitgestellt wurden.

"Eingeschränktes" Prüfungsurteil zu den ARF-Ausgaben

2024 war das vierte Jahr der Umsetzung der ARF. Die EU-Länder erhalten Gelder aus diesem Fonds, wenn sie vorab festgelegte "Etappenziele" oder "Zielwerte" erreichen. Im Gegensatz zu traditionellen Haushaltsausgaben sind derartige Zahlungen im Rahmen der ARF nicht davon abhängig, dass die Vorschriften der EU und der Mitgliedsländer eingehalten werden. Von den 28 ARF-Zahlungen in Höhe von insgesamt 59,9 Milliarden Euro, die im Jahr 2024 an Mitgliedsländer flossen, entsprachen sechs nicht den geltenden Regeln. Im Falle eines Mitgliedstaats sahen die Prüfer davon ab, abschließend zu beurteilen, ob zwei Etappenziele zur Umsetzung von Justizreformen zufriedenstellend erreicht waren, da ein Urteil des Gerichtshofs der EU in dieser Sache noch aussteht. Die zufriedenstellende Erreichung dieser Etappenziele war eine Voraussetzung für ARF-Zahlungen an den betreffenden Mitgliedstaat gewesen.

Außerdem stießen die Prüfer auf Fälle, in denen die Etappenziele und Zielwerte schlecht konzipiert waren, sowie auf unzuverlässige Informationen in den Verwaltungserklärungen der EU-Länder. Daher gaben sie ein sogenanntes eingeschränktes Prüfungsurteil zu den ARF-Ausgaben ab. Sie betonen ferner, dass solche Ausgabenmodelle in Zukunft nur dann verwendet werden sollten, wenn sichergestellt wird, dass die Verantwortlichkeiten klar sind, dass die Finanzierung direkt mit messbaren Ergebnissen verknüpft ist und dass Zahlungen auf tatsächliche Kosten zurückgeführt werden können.

Zunehmender Haushaltsdruck bereitet Sorgen

Im Jahresbericht wird auch davor gewarnt, dass die Aufnahme von Schulden zu einem erhöhten Risiko für künftige EU-Haushalte führen kann: So könne sich der Betrag der ausstehenden EU-Anleihen bis 2027 auf über 900 Milliarden Euro summieren, fast zehnmal so viel wie vor dem Start des Corona-Aufbaupakets NGEU im Jahr 2020. Darüber hinaus könnten für NGEU im aktuellen Haushaltszeitraum Zinszahlungen in Höhe von insgesamt über 30 Milliarden Euro fällig werden, d. h. mehr als doppelt so viel, wie die EU-Kommission mit 14,9 Milliarden Euro ursprünglich veranschlagt hatte. Im Zeitraum von 2028 bis 2034 könnten sich die Zinszahlungen sogar auf fast 74 Milliarden Euro belaufen. Um die Tragfähigkeit künftiger EU-Haushalte zu gewährleisten, müsse, so mahnen die Prüfer, der wachsenden Belastung durch Kreditverpflichtungen ernsthaft Rechnung getragen werden. Wichtig seien dabei solide Garantien sowie ausreichende Ressourcen für die Durchführung von EU-Programmen.

Hintergrundinformationen

Jedes Jahr nehmen die Prüfer die Einnahmen und Ausgaben der EU unter die Lupe. Dabei untersuchen sie, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die Einnahmen und Ausgaben den Rechtsvorschriften entsprechen. Sie beurteilen die geschätzte Fehlerquote anhand einer Schwelle von 2 %. Wird diese Schwelle überschritten, so gelten vorschriftswidrige Ausgaben als "wesentlich". Die geschätzte Fehlerquote ist kein Maß für Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung, sondern eine Schätzung der Beträge, die nicht gemäß den EU- und nationalen Vorschriften verwendet wurden. Bei ihrer Arbeit sind die Prüfer jedoch auch auf 19 Fälle gestoßen, in denen sie Betrug vermuteten. Diese Fälle meldeten sie den zuständigen EU-Behörden. Ein "versagtes" Prüfungsurteil bedeutet, dass die Prüfer weitverbreitete Probleme festgestellt haben. Ein "eingeschränktes" Prüfungsurteil heißt, dass zwar Probleme festgestellt wurden, diese jedoch nicht umfassend sind.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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