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Lobbyarbeit bei den EU-Gesetzgebern: Wie transparent ist sie?

Lobbyarbeit bei den EU-Gesetzgebern: Wie transparent ist sie?

  • Online-Pressebriefing (es gilt eine Sperrfrist): Dienstag, 16. April 2024, 11.00 Uhr MESZ (Anmeldung erforderlich)
  • Veröffentlichung: Mittwoch, 17. April 2024, 00.01 Uhr MESZ

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über das EU-Transparenz-Register ein, das Auskunft darüber gibt, wer gegenüber der Kommission, dem Parlament und dem Rat Lobbytätigkeiten wahrnimmt. Das Briefing findet am Dienstag, den 16. April 2024 um 11.00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt. Es gilt eine Sperrfrist.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Hofmitglied Jorg Kristijan Petrovič und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Montag, 15. April 2024, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.

Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Mittwoch, den 17. April 2024 kurz nach Mitternacht auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

Lobbying ist ein wichtiges demokratisches Instrument, das es Organisationen und Einzelpersonen ermöglicht, einen Beitrag zur Politikgestaltung und zum Entscheidungsprozess zu leisten. Allerdings kann Lobbying ohne Transparenzmechanismen zu unzulässiger Einflussnahme, unlauterem Wettbewerb oder sogar Korruption führen. Im Jahr 2011 richteten das Parlament und die Kommission das EU-Transparenzregister ein. Der Rat schloss sich ihnen 2021 an. Diese Institutionen einigten sich ferner auf den Grundsatz der Konditionalität, wonach die Registrierung eine notwendige Voraussetzung dafür ist, dass Lobbyisten bestimmte Tätigkeiten ausüben können. Der Hof untersuchte, ob das Register ein nützliches Mittel darstellt, um für Transparenz hinsichtlich Lobbytätigkeiten im Rahmen der Politikgestaltung und des Entscheidungsprozesses der EU zu sorgen, und ob es Lobbyisten einen gleichen und fairen Zugang ermöglicht. Der Schwerpunkt der Prüfung lag auf den Zeitraum 2019–2022 (die Prüfung begann vor "Katargate").

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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