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Forschungsprogramme: Gute Noten für öffentlich-private Partnerschaften der EU

Forschungsprogramme: Gute Noten für öffentlich-private Partnerschaften der EU
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Forschungsprogramme: Gute Noten für öffentlich-private Partnerschaften der EU

  • EU-Förderung in Höhe von mehr als 22 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021–2027.
  • Beiträge aus der Privatwirtschaft bleiben manchmal hinter den Erwartungen zurück.
  • Es gibt weiterhin Defizite bei Verwaltung und Personal.

Der Europäische Rechnungshof hat bei seiner diesjährigen Prüfung alle Jahresrechnungen der sogenannten Gemeinsamen Unternehmen der EU für gut befunden. Die Prüfer bestätigen die positiven Ergebnisse früherer Prüfungen, warnen aber auch vor drohenden Problemen. So sollten Projekte aus dem vorherigen Finanzierungszeitraum abgeschlossen werden, private Partner müssten ihre Beitragsziele erreichen und einige Mängel bei der Personalpolitik und beim Management seien zu beheben.

Gemeinsame Unternehmen sind Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission und der Industrie, in die bisweilen auch Forschungseinrichtungen, zwischenstaatliche Organisationen und Teilnehmerstaaten eingebunden werden. Die Gemeinsamen Unternehmen werden durch Gelder aus den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU (Horizont 2020, Horizont Europa und Digitales Europa) sowie durch Sach- und Finanzbeiträge der anderen Partner finanziert. Sie setzen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gesundheit, biobasierte Industrie, digitale Schlüsseltechnologien, Hochleistungsrechnen und intelligente Netzsysteme entsprechende Programme um.

"Öffentlich-private Partnerschaften sind entscheidend für wissenschaftliche Durchbrüche und für Europas Führungsrolle im Forschungsbereich", so Ildikó Gáll-Pelcz, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Es gab einige Erfolge zu verzeichnen, deshalb ist es so wichtig, auch künftig am Ball zu bleiben und etwaige Probleme im Blick zu behalten."

Es wird erwartet, dass im Zeitraum 2021–2027 mithilfe der EU-Mittel für die Gemeinsamen Unternehmen im Forschungsbereich, die sich auf 16,7 Milliarden Euro belaufen, zusätzliche Beiträge von Partnern (Industrie, Teilnehmerstaaten und internationale Organisationen) in Höhe von 21,1 Milliarden Euro mobilisiert werden können, um Forschungs- und Innovationsprojekte im Wert von rund 37,8 Milliarden Euro zu verwirklichen.

Zwar stellten die Prüfer allen Gemeinsamen Unternehmen ein gutes Zeugnis aus, sie äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die sich aus der Verwaltung mehrerer sich überlappender Vorhaben auf das Personal und die Projektergebnisse ergeben könnten. Sie weisen auf mehrere Gemeinsame Unternehmen hin, die Projekte aus dem vorherigen Finanzierungszeitraum weiterführen, und fordern sie nachdrücklich auf, diese so bald wie möglich abzuschließen.

Die Gemeinsamen Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa (CBE) und für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC) hätten ihre Zielvorgaben für die Sachleistungen privater Mitglieder nicht erreicht. Im Falle von EuroHPC stellten die Prüfer fest, dass die privaten Mitglieder bis Ende 2022 nur 2,6 % ihres Mindestbeitragsziels für Horizont-2020-Projekte bereitgestellt hatten.

Das Gemeinsame Unternehmen für die Entwicklung der Fusionsenergie (F4E) ist für den europäischen Beitrag zum Internationalen Thermonuklearen Versuchsreaktor (ITER) zuständig. Es wird hauptsächlich von der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und ihren Mitgliedstaaten finanziert. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die derzeitige Schätzung von F4E, wonach das Unternehmen EU-Gelder in Höhe von insgesamt 19 Milliarden Euro benötigen wird, auf den Zielvorgaben und den Kostenannahmen von 2016 beruht. Sie werde einer gründlichen Überarbeitung unterzogen, sobald neue Vorgaben und Anforderungen vom ITER-Rat genehmigt worden sind. Die Prüfer betonen ferner, dass beim F4E-Leitungspersonal für mehr Stabilität gesorgt werden müsse, da sonst ein erhöhtes Risiko für die Weiterführung des Projekts bestehe. Außerdem warnen die Prüfer davor, dass angesichts der Projektdauer die aktuellen Kostenschätzungen, die auf alten Etappenzielen beruhen, erheblich revidiert werden könnten.

Hintergrundinformationen

2021 erließ der Rat der EU neue Verordnungen zur Gründung von 11 Gemeinsamen Unternehmen, die im Rahmen von Horizont Europa und Digitales Europa – den mehrjährigen Forschungs- und Innovationsprogrammen für den Finanzierungszeitraum 2021–2027 – aktiv werden sollen. Acht von ihnen waren bereits unter dem Vorgängerprogramm Horizont 2020 tätig und werden nun als neue rechtliche Einheiten mit erweiterten oder leicht geänderten Aufgabenbereichen unter den neuen Programmen weitergeführt. Darüber hinaus verlängerte der Rat die Bestandsdauer des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen bis 2033 und stellte ihm mehr Geld zur Verfügung. Die drei neuen Unternehmen sind das Gemeinsame Unternehmen für intelligente Netze und Dienste, das Gemeinsame Unternehmen "Global Health" und das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung. Der Rechnungshof wird sie erstmals prüfen, sobald sie finanziell autonom sind, was voraussichtlich im letzten Quartal 2023 der Fall sein wird. Obwohl es sich auch bei F4E um ein Gemeinsames Unternehmen handelt, wurde ihm 2007 für einen Zeitraum von 35 Jahren Autonomie gewährt.

In diesem Jahr prüfte der Rechnungshof F4E und acht der 11 Gemeinsamen Unternehmen der EU, die derzeit im Bereich Forschung tätig sind.

Der "Jahresbericht über die Gemeinsamen Unternehmen der EU für das Haushaltsjahr 2022" mit der Zuverlässigkeitserklärung und den Bemerkungen für die einzelnen Gemeinsamen Unternehmen ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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