Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Mobilität ist ein Menschenrecht, auch im Rollstuhl: BIV-OT plädiert für inklusive Verkehrsplanung
Dortmund (ots)
Für den 23. August plant die Aktion Tour de Verkehrswende des Vereins Changing Cities e. V. eine Station in Dortmund. Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) mit Sitz in Dortmund nimmt die Demonstrationsankündigung zum Anlass, um auf eine Mobilitätsgruppe aufmerksam zu machen, die in der öffentlichen Debatte häufig übersehen wird: Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
"Wer Verkehr neu denkt, muss Menschen im Rollstuhl mitdenken", so Alf Reuter, Präsident des BIV-OT. "Mobilität muss allen offenstehen."
Technik ermöglicht - Zugänglichkeit entscheidet
Rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland nutzen dauerhaft oder zeitweise einen Rollstuhl. Für sie bedeutet Mobilität nicht nur Fortbewegung, sondern auch Teilhabe - am Arbeitsleben, an Bildung, an Freizeit. Die Orthopädie-Techniker in den 4.500 Mitgliedsbetrieben des BIV-OT tragen mit ihrer Arbeit entscheidend dazu bei, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, individuell versorgt und sich selbstbestimmt durch ihr Leben bewegen können. Sie setzen ihr handwerkliches Können für Teilhabe und Lebensqualität ein - angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse der Betroffenen. Doch selbst die beste Versorgung hilft wenig, wenn der öffentliche Raum weiterhin voller Barrieren ist. Defekte Aufzüge, fehlende Rampen, marode Gehwege oder ungeeignete Fahrzeuge machen viele Wege zur Herausforderung. Dabei ist Barrierefreiheit längst völkerrechtlich verankert.
Barrierefreiheit ist Pflicht - nicht Option
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 gilt, verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung von Verkehr und Infrastruktur. Sie verlangt, dass Menschen mit Behinderungen sich möglichst unabhängig und frei bewegen können - nicht nur theoretisch, sondern konkret und alltagstauglich.
"Orthopädie-Technik schafft individuelle, selbstbestimmte Mobilität - jetzt braucht es Städte, die dafür auch Raum lassen", appelliert Reuter an Städte und Planer. "Barrierefreiheit darf nicht länger als freiwilliges Extra verstanden werden. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Menschen im Rollstuhl nicht dauerhaft ausgeschlossen werden - aus der Arbeitswelt, dem Bildungssystem oder dem kulturellen Leben. Wer Mobilität plant, muss Verantwortung übernehmen - und die Realität aller Menschen mitdenken, nicht nur die der Mehrheit."
Quellen:
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 9 und 20, in Kraft in Deutschland seit 26. März 2009, UN-BRK im Wortlaut: www.un.org
- Zahl der Rollstuhlnutzer, Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Teilhabebericht 2021
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Kirsten Abel
Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
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