Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik mehr verpassen.

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

AG GHW zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur: Elektronischen Berufsausweis für die Gesundheitshandwerke als zentrale Zugangsvoraussetzung beibehalten

AG GHW zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur: Elektronischen Berufsausweis für die Gesundheitshandwerke als zentrale Zugangsvoraussetzung beibehalten
  • Bild-Infos
  • Download

AG GHW zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur: Elektronischen Berufsausweis für die Gesundheitshandwerke als zentrale Zugangsvoraussetzung beibehalten

Mit dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege soll im Rahmen der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) der Hilfsmittelleistungserbringer aus Kosten- und Bürokratiegründen der elektronische Berufsausweis (eBA) als Voraussetzung für die Beantragung der Security Modul Card - Typ B (SMC-B) entfallen. Die Gesundheitshandwerke begrüßen zwar grundsätzlich Schritte, die Betriebe zu entlasten. Doch gerade hier gilt es, an einer verlässlichen und geprüften Zugangsvoraussetzung mit dem eBA festzuhalten – nicht zuletzt aus Gründen des Handwerksrechts.

Im neusten und durch das Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Gesetzes heißt es in § 340 Absatz 5: „Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur an Leistungserbringerinstitutionen ausgegeben werden, denen ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Ausgabe von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen an Hilfsmittelerbringer.“

Der eBA ist weit mehr als ein bürokratisches Instrument. Er sichert die Versorgungsqualität durch die Präsenz einer qualifizierten, in die Handwerksrolle eingetragenen Fachkraft. Denn durch die Beantragung des eBA durch einen Meister und den Abgleich mit der Handwerksrolle wird zuverlässig sichergestellt, dass Patienten qualitativ hochwertig versorgt werden. Gefahrengeneigte Gesundheitshandwerke unterliegen aus gutem Grund strengen handwerksrechtlichen Vorgaben. Deshalb ist eine vorgeschaltete, personenbezogene Identifikation über den eBA zur SMC-B-Beantragung nicht nur sinnvoll, sondern unverzichtbar. Zudem bleibt ungeklärt, wie bei einem Personenwechsel ohne eBA der Betrieb reibungslos weiterlaufen und gleichzeitig die Versorgung der Patienten permanent gesichert werden soll.

Die Gesundheitshandwerke haben gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), den Handwerkskammern, den IT-Dienstleistern der Handwerkskammern und den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (qVDA) in einem zeit- und kostenintensiven Kraftakt ein eBA-Ausgabesystem auf Basis des geltenden Gesetzes aufgebaut – und sind hier klar in Vorleistung gegangen. Der gerade implementierte Prozess zur Kartenbeantragung und TI-Anbindung wurde über zwei Jahre hinweg etabliert und vermittelt. Eine kurzfristige Änderung würde massive Unsicherheit in den Betrieben erzeugen und birgt das Risiko eines nachhaltigen Vertrauens- und Reputationsverlustes – sowohl in der Politik als auch in der Handwerksorganisation selbst.

Das Handwerk steht vollumfänglich hinter der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens und der TI-Anbindung der Gesundheitshandwerke als Hilfsmittelleistungserbringer. Im Interesse von Versorgungssicherheit, Qualitätsstandards und Vertrauen muss der bereits etablierte eBA-Prozess als integrale Zugangsvoraussetzung bestehen bleiben. Es steht weiterhin außer Frage, dass über den eBA der Zugriff auf weitere TI-Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA) ein essentieller Bestandteil der Versorgungsqualität sein muss.

Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke vereint den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha), den Spitzenverband Orthopädie-Schuhtechnik (SpiOST), den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) sowie den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI). Deutschlandweit gibt es etwa 30.000 Betriebe der Gesundheitshandwerke, die als Arbeitgeber ca. 192.000 Menschen beschäftigen, davon rund 17.000 Auszubildende.

Ansprechpartner für die Presse:

Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Reinoldistr. 7 -9 • 44135 Dortmund • Telefon: 01715608125 • E-Mail: kirsten.abel@biv-ot.org

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 48.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Im pressum:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik 
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Postfach 10 06 51, 44006 Dortmund
Tel.: 0231/557050-0, Fax: 0231/557050-40

E-Mail: info @ biv-ot.org

Vertreten durch:
Präsident: Alf Reuter
Vizepräsident: Albin Mayer
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Georg Blome

Rechtsform: Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 10115 Berlin
E-Mail:  info@bmwi-bund.de

UST-ID: DE124651675