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UrhWissG: Einscannen und Kopieren aus Schulbüchern neu geregelt

Main (ots)

Der so genannte "Fotokopiervertrag" gestattet es Lehrkräften an Schulen, für ihren eigenen Unterrichtsgebrauch Scans und Kopien aus Schulbüchern zu erstellen. Nun wurde der Vertrag an das neue UrhWissG angepasst.

Werke für den Unterrichtsgebrauch an Schulen dürfen nur mit Einwilligung des Berechtigten vervielfältigt werden. Analoge oder digitale Kopien aus Schulbüchern ohne Erlaubnis der Verlage sind deshalb nicht erlaubt. Dieser Grundsatz hat sich auch durch das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) nicht geändert.

Unkompliziert für Lehrkräfte

Um Lehrerinnen und Lehrern trotzdem unkompliziert Scans und Kopien aus Schulbüchern zu ermöglichen, haben die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition und den Bildungsmedienverlagen einen so genannten "Fotokopiervertrag" geschlossen. Der Vertrag wurde 2015 geschlossen und ist bis Ende des Jahres 2018 gültig.

Der Wegfall des § 53 Abs. 3 UrhG und - soweit Vervielfältigungshandlungen in Schulen betroffen sind - dessen inhaltliche Ersetzung durch § 60a UrhG mit Wirkung vom 1. März 2018 durch das UrhWissG berührt die Regelungen dieses Vertrags.

Die neuen Regeln

Die Vertragsparteien haben sich deshalb nun auf eine Zusatzvereinbarung verständigt:

   - Werke zu Unterrichtszwecken dürfen im Umfang von maximal 15 
     Prozent, jedoch höchstens im Umfang von 20 Seiten je Werk, 
     analog und digital vervielfältigt werden - pro Schuljahr und 
     Schulklasse.
   - Kopien und Scans dürfen immer nur dem eigenen 
     Unterrichtsgebrauch einer Lehrkraft, einschließlich der 
     Unterrichtsvor- und -nachbereitung, dienen.
   - Schulbücher dürfen somit niemals vollständig vervielfältigt 
     werden.
   - Lehrkräfte dürfen Scans digital oder als Ausdruck an ihre 
     Schüler weitergeben. Sie dürfen sie über PCs, Whiteboards 
     und/oder Beamer wiedergeben und im jeweils erforderlichen Umfang
     speichern, wobei Zugriffe Dritter durch effektive 
     Schutzmaßnahmen verhindert werden müssen.
   - Dies gilt für alle Lehrkräfte an öffentlichen (staatlichen oder 
     kommunalen) sowie an privaten Schulen im Sinne der Schulgesetze 
     der Länder sowie an den Schulen des Gesundheitswesens.

Der Verband Bildungsmedien e. V. ist der führende Zusammenschluss professioneller Bildungsmedienanbieter in Deutschland. Seine Mitglieder entwickeln im Dialog mit Lehrenden und Lernenden didaktisch passgenaue Lehrinhalte und Lernlösungen. Gerade im digitalen Zeitalter ermöglichen qualitätsgesicherte Bildungsmedien individuellen Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. https://www.bildungsmedien.de

Pressekontakt:

Verband Bildungsmedien e. V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Dagny Ladé
Kurfürstenstraße 49
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9866976 - 14
Mail: lade@bildungsmedien.de
Web: www.bildungsmedien.de
Twitter: www.twitter.com/bildungsmedien

Original-Content von: Verband Bildungsmedien e.V., übermittelt durch news aktuell

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