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PM: 895 Stiftungsneugründungen in Deutschland 2025 – Forderungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

PM: 895 Stiftungsneugründungen in Deutschland 2025 – Forderungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
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895 Stiftungsneugründungen in Deutschland 2025 Forderungen zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts

  • 895 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts im Jahr 2025: Das Interesse am Stiften in Deutschland bleibt ungebrochen.
  • 436 gemeinnützige Neugründungen: höchster Wert seit 2021; insgesamt 88 Prozent aller Stiftungen sind gemeinnützig.
  • Der Bundesverband fordert: Die Evaluierung der Stiftungsrechtsreform sollte jetzt als Chance für einen echten Praxischeck genutzt, das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert werden.

Im Jahr 2025 sind in Deutschland 895 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet worden – ein Zuwachs von 2,8 Prozent auf insgesamt 27.082. Das geht aus den aktuellen Jahreszahlen hervor, die der Bundesverband Deutscher Stiftungen jeweils im Frühjahr veröffentlicht. Nicht enthalten sind Treuhandstiftungen, Stiftungsfonds und andere Formen organisierten Engagements, die zuletzt an Bedeutung gewonnen haben. Die tatsächliche Dynamik im Stiftungssektor ist damit größer, als diese Zahl zeigt.

Auch in den Regionen spiegelt sich der anhaltende Trend zu Stiftungsgründungen wider: Die meisten Neugründungen verzeichneten Nordrhein-Westfalen (158), Hessen (137) und Rheinland-Pfalz (126). Das stärkste prozentuale Wachstum gab es in Brandenburg (13,8 Prozent), Rheinland-Pfalz (7,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (6,3 Prozent). Aktuell kommen durchschnittlich 32,4 Stiftungen auf 100.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Die höchste Stiftungsdichte haben Hamburg (82,6 Stiftungen je 100.000 Einwohner*innen), Bremen (50,5) und Hessen (47,6).

436 gemeinnützige Neugründungen

436 der 895 Neugründungen 2025 sind gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Stiftungen – der höchste Wert seit 2021. Nach einem Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 steigt die Anzahl gemeinnütziger Gründungen damit zwei Jahre in Folge. Sie spiegeln die inhaltliche Breite des deutschen Stiftungswesens wider: von der lokalen Bürgerstiftung über Umwelt-, Kultur- und Bildungsstiftungen bis hin zu national und international agierenden Organisationen. Dass der Anteil gemeinnütziger Stiftungen an den Neugründungen insgesamt dennoch sinkt, beobachtet der Bundesverband – dessen Satzungsauftrag die Förderung des gemeinnützigen Stiftungswesens und des bürgerschaftlichen Engagements ist – aufmerksam.

Mit rund 88 Prozent aller rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland verfolgt weiterhin die deutliche Mehrheit gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl.

„Das Interesse am Stiften ist auch 2025 ungebrochen. Das freut uns. Uns treibt aber die Frage an, was danach kommt: Stiftungen müssen nicht nur gegründet werden, sie müssen wirken. Hier setzen wir als Bundesverband durch Beratung und Interessenvertretung an: Wer gemeinnützige Stiftungen als einen essenziellen Teil der Zivilgesellschaft und als wichtige Säule demokratischer Resilienz versteht, sollte ihnen verlässliche und förderliche Bedingungen bieten. Die Bundesregierung hat jetzt die Chance, ihre Versprechen einzulösen. Wir begleiten das konstruktiv und bringen die Erfahrungen des gesamten Sektors ein", so Friederike v. Bünau, Generalsekretärin des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.

Anhaltender Reformbedarf Forderungen des Bundesverbandes

Die 2023 in Kraft getretene Stiftungsrechtsreform muss evaluiert werden, wie es der Bundestag beschlossen hat. Aus Sicht des Bundesverbandes eröffnet die Evaluierung die Chance für einen echten Praxischeck. Der Verband wird dafür praktische Erfahrungen aus dem Sektor bündeln, fachlich einordnen und dem zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung stellen. Zugleich warten offene Fragen wie ein Änderungsrecht des Stifters oder der Stifterin zu Lebzeiten und ein Klagerecht von Organmitgliedern zum Schutz der Stiftungsinteressen auf gesetzgeberische Antworten. Auch die heterogene Rechtsanwendung durch die Stiftungsaufsichten der Länder muss adressiert werden.

Parallel steht die Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts auf der Agenda, die im Koalitionsvertrag vereinbart und in der Praxis längst überfällig ist. Das Bündnis für Gemeinnützigkeit hat unter Federführung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen jüngst 23 konkrete Reformvorschläge in Form eines Policy Paper und einer Forderungsliste vorgelegt: von der Einführung einer Business Judgement Rule über ein abgestuftes Sanktionssystem bis zur Beseitigung steuerlicher Fehlanreize bei Sachspenden.

Methodischer Hintergrund

Die Zahlen basieren auf Auskünften der Stiftungsaufsichtsbehörden und der Stiftungsdatenbank des Bundesverbandes. Erfasst sind ausschließlich rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts – keine öffentlich-rechtlichen Stiftungen, Treuhandstiftungen oder Stiftungsersatzformen.

Über den Bundesverband

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der deutschen Stiftungen gegenüber Politik und Gesellschaft. Mit mehr als 4.300 Mitgliedern ist er der größte und älteste Stiftungsverband in Europa. Jedes Jahr engagieren sich allein die 60 größten Stiftungen in Deutschland mit 6,8 Milliarden Euro für das Gemeinwohl. Der Bundesverband setzt sich für optimale Rahmenbedingungen für das Stiften und für das Wirken von Stiftungen ein und unterstützt seine Mitglieder sowie Stifterinnen und Stifter insbesondere durch Beratung und Vernetzung in ihrer Arbeit.

Ansprechpartnerin:
Bundesverband Deutscher Stiftungen
Stephanie Alberding
Referentin Presse & Kommunikation
 stephanie.alberding@stiftungen.org
T +49 (0)30 89 79 47-23