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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dieselgate 2.0: VW ist im Abgasskandal zum Dieselmotor EA288 erneut verurteilt worden
Dr. Stoll & Sauer hält Klagen für aussichtsreich - auch zum EA189

Dieselgate 2.0: VW ist im Abgasskandal zum Dieselmotor EA288 erneut verurteilt worden / Dr. Stoll & Sauer hält Klagen für aussichtsreich - auch zum EA189
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Die Volkswagen AG ist im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA288 erneut zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Das Landgericht Aachen sah es mit Urteil vom 4. Mai 2021 als erwiesen an, dass in einem Golf VII 1,6 TDI zwei unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung des Motors manipulieren (Az. 10 O 353/20). Damit setzt sich die verbraucherfreundliche Trendwende an Gerichten fort. Zuvor hatten die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln VW in Fällen zum EA288 ebenfalls verurteilt. Mit diesen neuen VW-Pleiten steigen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Erfolgsaussichten für Verbraucher vor Gericht enorm. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät von Dieselgate 2.0 betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenfreien Online-Check. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Landgericht Aachen erkennt im EA288 zwei Abschalteinrichtungen

VW kommt an Dieselgate 2.0 nicht mehr vorbei. Oberlandesgerichte und Landgerichte verurteilen derzeit den Autobauer aufgrund von Abgasmanipulationen. Betroffen ist das Nachfolgemodell des Skandal-Motors EA189 – der EA288. Mit einer Medienkampagne auf der Firmen-Website versucht VW derzeit, Stimmung gegen Verbraucheranwälte zu machen. Letztlich wirkt die Website scheinheilig und wie das Pfeifen im Wald. Denn anders als VW behauptet, wachsen die Chancen der Verbraucher enorm, ihre Ansprüche gegen den Autobauer vor Gericht durchzusetzen. Bereits zwei Oberlandesgerichte haben VW zum EA288 verurteilt. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt monatlich an. Jüngstes Beispiel ist das aktuelle Urteil am Landgericht Aachen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat hier die Eckdaten zum verbraucherfreundlichen Urteil zusammengefasst:

  • Der Kläger kaufte 2015 den VW Golf 1,6 TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 5 als Neuwagen. Er bezahlte 23.097,55 Euro. Im März 2020 reichte der Verbraucher Klage gegen VW ein und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
  • Für das Modell liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch generell klar gemacht, dass ein Rückruf nicht notwendig für eine Verurteilung ist.
  • Für das Landgericht stand außer Zweifel, dass der Golf mit dem EA288 über eine Prüfstandserkennung verfügt und darüber hinaus auf dem Prüfstand in einen anderen Modus schaltet. Beide Abschalteinrichtungen führen dazu, dass der Motor – ähnlich wie beim Skandalmotor EA189 – den Stickoxidausstoß reduziert. So kann auf dem Prüfstand die gesetzliche Abgasnorm eingehalten werden. Im Straßenverkehr wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet.
  • Als Beweis für das Vorhandensein von Abschalteinrichtungen wertete das Gericht eine von der Klägerseite vorgelegte VW-interne Applikationsrichtlinie vom 18. November 2015. Daraus ergibt sich, dass sowohl NSK- und SCR-Technologie über eine Prüfstandserkennung verfügen. Auch ist in dem Dokument von „Umschalten“ die Rede. In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es dann wörtlich: „Die Beklagte hat (…) zugestanden, dass eine Prüfstandserkennung in allen EA288-Motoren verbaut sei, nicht nur bei den neueren Motoren mit NSK- und SCR-Technologie, sondern auch bei den älteren Modellen mit der früheren Abgasreduzierung, die nur die Abgasnorm Euro 5 erfüllen, wie es beim Klägerfahrzeug der Fall ist.“
  • Das Vorhandensein dieser im Verfahren diskutierten Fahrkurve hat VW auch unfreiwillig in einem Schriftsatz offenbart, der auch der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt. Daraus lässt sich ablesen, dass VW auch im EA288 eine Strategie für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem Teststand. Diesen Umstand fand bereits das Landgericht Offenburg merkwürdig. In einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Audi letztlich diese Teststandserkennung beim EA288 nach langem Leugnen eingestanden und ist daraufhin verurteilt worden (Az. 3 O 38/18).
  • VW hat aus Sicht des Landgerichts nicht substantiiert erklären können, warum die Prüfstandserkennung auf die Abgasreinigung keinen Einfluss haben soll. Wenn dem so wäre, hätte die Prüfstandserkennung auch gar nicht verbaut werden müssen. Im Vergleich zum Klägervortrag war das dem Gericht zu wenig. Die vom Bundesgerichtshof aufgestellten und angewandten rechtlichen Grundsätze zum Skandalmotor EA189 von VW (Az. VI ZR 252/19) sind für das Gericht auch beim EA288 im vorliegenden Fall anwendbar.
  • Das Landgericht entschied daher, dass VW den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB geschädigt hat. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt. Der Verbraucher muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
  • Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs setzte das Gericht auf 300.000 Kilometer fest.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 ist noch nichts verjährt. Drei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  2. Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe ( Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
  4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
  5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Das OLG Naumburg folgte am 9. April 2021 und verurteilte VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB (Az. 8 U 68/20). Der Senat ließ übrigens keine Revision zu. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.
  6. Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
  1. Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist ( Az.: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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