BSB legt Stellungnahme zum „Gebäudetyp E“ vor: Einfaches Bauen nur mit klaren Regeln für Transparenz und Qualität
Berlin. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat heute seine Stellungnahme zu den gemeinsamen Eckpunkten der Bundesregierung zum „Gebäudetyp E“ veröffentlicht. Darin unterstützten die Verbraucherschützer das Ziel, Baukosten zu senken und neuen Wohnraum zu schaffen. Sie fordern jedoch klare Leitplanken, damit „einfaches Bauen“ nicht zu Lasten von Qualität, Gebrauchstauglichkeit und Verbraucherrechten geht.
Im Zentrum der Debatte steht das „einfache Bauen“ mit dem Gebäudetyp E. Kosteneinsparungen sollen nach den Plänen der Bundesregierung unter anderem dadurch entstehen, dass beim Hausbau von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) abgewichen werden kann, ohne dass dies automatisch als Mangel gilt. Aus Sicht des BSB sind diese technischen Standards vor allem im Ein- und Zweifamilienhausbau kein wesentlicher Kostentreiber, sondern vor allem ein Baustein für Qualitätssicherung, Langlebigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Wohngebäuden. „Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Luxus, auf den man einfach verzichten kann. Sie sind die Basis dafür, dass Gebäude dauerhaft funktionieren, Schäden vermieden werden und Wohneigentum werthaltig bleibt“, sagt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des BSB.
Einsparpotenziale müssen konkret nachgewiesen und weitergegeben werden
Der BSB fordert daher, dass Einsparpotenziale durch Abweichungen von den a.a.R.d.T. nicht pauschal behauptet, sondern je Maßnahme nachvollziehbar beziffert und vertraglich transparent ausgewiesen werden. Nur so lässt sich prüfen, ob das Abweichen von Standards überhaupt einen relevanten Preisvorteil bringt; und nur so kann die Weitergabe der Einsparungen verbindlich sichergestellt werden. „Es darf nicht passieren, dass private Bauherren denselben Preis für weniger Qualität bezahlen. Genau dieses Risiko muss der Gesetzgeber wirksam ausschließen“, so Fork-Weigel.
Hintergrund: Abweichungen sind schon heute möglich, aber nur mit Aufklärung
Der BSB weist darauf hin, dass Verbraucher:innen und Auftragnehmer bereits heute im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung die Möglichkeit haben, von den a.a.R.d.T. abzuweichen. Hierfür ist eine umfassende Aufklärung über die Abweichung und die damit verbundenen Risiken seitens des Unternehmers erforderlich. „Private Bauherren bewegen sich meist als Baulaien in einem Expertenmarkt. Sie müssen sich bei der Vertragsgestaltung auf einen starken Verbraucherschutz verlassen können, um nicht Gefahr zu laufen, übervorteilt zu werden“, so Fork-Weigel. Ein neuer gesetzlicher Standard dürfe daher nicht hinter das heutige Schutzniveau zurückfallen. „Einfaches Bauen“ müsse den bisherigen Schutz der Verbraucher:innen, insbesondere die Pflicht zur Aufklärung, ausdrücklich und verbindlich sichern.
Die vollständige Stellungnahme „zu den gemeinsamen Eckpunkten zum Gebäudetyp E“ steht hier zum Download bereit: www.bsb-ev.de/politik-presse/positionen-und-stellungnahmen
Ihr Ansprechpartner Erik Stange Pressesprecher Bauherren-Schutzbund e.V. Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel. 030 400339 502 Fax 030 400339 512 E-Mail: presse@bsb-ev.de www.bsb-ev.de Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ Amtsgericht Charlottenburg Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz