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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung jetzt im Netz
Aktualisierte branchenunabhängige Handlungshilfe kostenlos nutzen

BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung jetzt im Netz / Aktualisierte branchenunabhängige Handlungshilfe kostenlos nutzen
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Berlin (ots)

Arbeitsschutz ist Chefsache, denn das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bewährte Hilfestellung gibt der "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung", den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit fast 20 Jahren herausgibt. Er stellt Fachleuten das nötige Rüstzeug zur Verfügung, um die Gefährdungsbeurteilung sicher durchzuführen. Jetzt gibt es die aktualisierte Fassung erstmalig als PDF-Download kostenlos und barrierefrei im Internetangebot der BAuA.

Seit 1997 gehört der mehrfach aktualisierte Ratgeber zu den Standardwerken der BAuA, wenn es um Gefährdungsbeurteilung geht. Der branchenunabhängig angelegte Ratgeber richtet sich in erster Linie an Fachleute im Arbeitsschutz, die die Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen. Dazu vermittelt er Grundwissen auf der Basis neuester arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und bietet Handlungshilfen für die Durchführung an.

Der Ratgeber gliedert sich in drei Teile: Teil 1 enthält Hinweise, um die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und durchzuführen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Gefährdungsfaktoren wie Lärm, mechanische Gefährdung oder Gefahrstoffe detailliert dargestellt. Zu jedem Gefährdungsfaktor informiert der Ratgeber über Art und Wirkung, gibt Grenzwerte und Beurteilungskriterien an. Zudem führt er Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf. Darüber hinaus benennt der Ratgeber die jeweiligen Vorschriften, technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur. Mit Textbausteinen, die den entsprechenden Gefährdungsfaktoren zugeordnet sind, lassen sich Prüflisten erstellen oder Dokumentationslisten ausfüllen. Teil 3 enthält Handlungshilfen, die die praktische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erleichtern. Dazu gehören auch eine Checkliste, mit der die betriebliche Arbeitsschutzorganisation überprüft werden kann, ein Bezugsquellenverzeichnis über Vorschriften und Regelwerke sowie ein Stichwortverzeichnis.

Durch das neue Angebot kann die BAuA den Ratgeber nach Bedarf an Veränderungen im Vorschriften- und Regelwerk, aber auch an neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah anpassen. Den gesamten Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung gibt es im PDF-Format unter www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung.

Darüber hinaus bietet die BAuA auch das Portal www.gefaehrdungsbeurteilung.de an. Es enthält rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen. Durch die Freitextsuche oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich rasch die Handlungshilfe der Wahl wie beispielsweise den BAuA-Ratgeber finden. Das Portal hat die BAuA in enger Abstimmung mit den Trägern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie entwickelt.

Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung. Handbuch für Arbeitsschutzfachleute; 2. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; ISBN: 978-3-88261-173-1; 512 Seiten; PDF-Datei.

Direkter Link: www.baua.de/gefaehrdungsbeurteilung

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de

Pressekontakt:

Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-23 30
Fax: 0231 9071-22 99
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell

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