Mitteldeutsche Zeitung: zu Hoeneß und Middelhoff
Halle (ots) - Das Münchener Landgericht war so fest entschlossen, im Fall Hoeneß Milde walten zu lassen, dass es selbst Vorgaben des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen hat. Denn Hoeneß habe sich als Steuerhinterzieher den strafrechtlichen Ermittlungen durch seine Selbstanzeige selbst ausgeliefert. Natürlich hätten die Münchener Richter gegen ihn eine höhere Freiheitsstrafe verhängen können, aber die ...