Verbraucherrat: Baurecht / Gewährleistung und Gewährleistungsmängel
Berlin (ots) - Das Traumhaus ist fertig! Doch die Baufirma hat nicht das gebaut, was vertraglich vereinbart war. Oder, fast schlimmer noch, sie hat gebaut, was für den bezweckten Gebrauch untauglich ist. Bauherren oder Erwerber müssen das nicht hinnehmen. Sie haben rechtliche Ansprüche auf ein mangelfreies Bauwerk. Das Problem: keine vertragsgerechte Bauleistung ...