Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: 1820 Euro Geldstrafe oder 70 Tage Gefängnis - Gesuchter muss in Haft
Dessau-Roßlau (ots)
Am Donnerstag, den 18. Dezember 2025 kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 16:35 Uhr einen 36-Jährigen in einer S-Bahn auf Höhe Wolfen. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht wird. Wegen Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht Halberstadt im April des vergangenen Jahres per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1170 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 90 Tagen Haft. Weder zahlte der Verurteilte den gesamten auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich der Ladung zum Strafantritt. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt im Dezember dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl. Ein Weiterer folgte noch am selbigen Tag. Die Grundlage hierfür bildete die Verurteilung im Mai 2024 wegen Sachbeschädigung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Strafmaß umfasste eine Geldstrafe von erneut 1170 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 90 Tagen. Abermals zeigte der Verurteilte bekanntes Verhalten. Die vollständige Bezahlung der Geldstrafe blieb aus. Der Haft stellte er sich nicht. Die Beamten eröffneten dem Gesuchten dies, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dessau. Den haftabwendenden Betrag von insgesamt 1820 Euro konnte der Deutsche abermals nicht aufbringen und wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Abschließend informierten die Bundespolizisten die ausschreibende Behörde über den Vollzug der Haftbefehle.
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