Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
BPOLI LUD: Anwalt rät zum Namenswechsel - dennoch kommt Haftbefehl ans Licht
Görlitz, BAB 4 (ots)
Am Samstagabend rollte ein polnischer Toyota in die Kontrollstelle auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße. Hinter dem Lenkrad trafen die Einsatzkräfte anschließend auf einen Georgier, der sich ordnungsgemäß mit seinem frisch ausgestellten Reisepass auswies. Bei der eingehenden Überprüfung der vorliegenden Personalien stellte sich dann heraus, dass sich der Familienname des Mannes offensichtlich geändert hatte. In dem Zusammenhang wurde später bekannt, dass der Anwalt des 36-Jährigen seinem Mandaten wohl dazu geraten hatte, im Zuge einer Eheschließung den Namen seiner Frau anzunehmen. Hinter diesem Rat lag möglicherweise die Idee, die Existenz eines deutschen Haftbefehls sowie einer polnischen Einreiseverweigerung zu verschleiern.
Der Haftbefehl war im April dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Memmingen ausgestellt worden. Zugrunde lag allerdings ein Strafbefehl, den das Amtsgericht Memmingen Anfang November des vergangenen Jahres wegen Urkundenfälschung erlassen hatte. Dabei ging es um die Zahlung einer Geldstrafe i.H.v. 2.940,00 Euro. Der Verurteilte ließ sich nach seiner Festnahme nicht lange betteln. Er griff zu seiner Geldkarte und zahlte den fälligen Betrag plus 10,00 Euro Strafrest plus 82,50 Euro Verfahrensgebühren. Damit erledigte sich zumindest diese Angelegenheit.
Neben der polnischen Einreiseverweigerung, auf deren Grundlage der Mann gar nicht hätte erst in den Schengen-Raum einreisen dürfen, handelte er sich nun angesichts des fehlenden Visums auch noch eine deutsche Einreiseverweigerung ein. Ihm blieb am Ende nichts anderes übrig, als auf Anordnung der Bundespolizei nach Polen umzukehren.
Im Gepäck nimmt er obendrein noch eine Verkehrs-Strafanzeige mit. Der polnische Bekannte, der ihm den Toyota zur Verfügung stellte, hatte scheinbar vergessen zu erwähnen, dass für den Pkw kein Versicherungsvertrag vorliegt. Damit ergab sich der Verdacht des Verstoßes gegen Ausländerpflichtversicherungsgesetz.
Eine ähnlich hohe Geldstrafe war auch gegen polnischen Bürger (45) im Spiel, der am Sonntagnachmittag am Grenzübergang in Hagenwerder (Görlitz) kontrolliert worden war. Das Amtsgericht Pirmasens hatte vor wenigen Monaten mit einem Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis die Zahlung einer Geldstrafe i.H.v. 2.000,00 Euro angeordnet. So viel Geld stand dem 45-Jährigen im Moment der Festnahme nicht zur Verfügung. Deshalb endete der Sonntag für ihn in einer Justizvollzugsanstalt.
Aber auch er nahm noch "etwas" in seinem Gepäck mit. Zunächst kassierte er eine Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Schließlich hatte er sich, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, ans Steuer des Skoda gesetzt, mit dem er einreiste. Die zweite Anzeige kassierte er wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. In seinem Rucksack hatten die Uniformierten Rauschgift (sehr wahrscheinlich Crystal) entdeckt.
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