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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg

BPOL-HH: Bundespolizei: Mit dem Flieger in die Ferien - Die Bundespolizei gibt Tipps

Hamburg (ots)

Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie erwacht bei vielen die Reiselust. So ist zu den freien Tagen über Himmelfahrt und Pfingsten mit einem hohen Andrang auf den Flughafen Hamburg und die dortigen Luftsicherheitskontrollen zu rechnen. In Spitzenzeiten kann dies zu Wartezeiten führen. Um diese zu minimieren, sollten sich alle Fluggäste bestmöglich auf die Kontrolle vorbereiten. Die Bundespolizei hat dazu folgende Tipps:

Bitte informieren Sie sich über die Webangebote des Flughafenbetreibers und Luftfahrtunternehmen und beachten Sie die dort ggf. hinterlegten Empfehlungen zur rechtzeitigen Ankunft am Flughafen. Diese beziehen sich auf den dortigen Gesamtprozess. Für einen stressfreien Reisebeginn sollten Sie mindestens 2 Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Begeben Sie sich bitte vom Check-in direkt zur Sicherheitskontrolle.

Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigen. Ziehen Sie bereits vor Erreichen der Kontrolle Ihre Jacke aus, belassen Sie kleinere Gegenstände, wie Bargeld oder Schlüssel in der Jackentasche oder in Ihrem Handgepäck. Separieren Sie Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte und legen Sie diese in die Gepäckwannen. So geht es am schnellsten und auch nachfolgende Passagiere erreichen entspannt Ihren Flug.

Kleidung und Schmuck

Neben Jacken und Mänteln gehören auch Hüte, Kappen und Mützen vor der Kontrolle in die vorbereiteten Gepäckwannen. Ebenso sollen Ausweisdokumente nicht in der Hand mitgeführt, sondern auch in die Gepäckwannen gelegt werden, damit sie mittels Röntgengerät überprüft werden können. Gegebenenfalls werden Sie vom Sicherheitspersonal aufgefordert, auch ihre Schuhe auszuziehen. Für Schmuck gilt bei der Sicherheitskontrolle: weniger ist mehr. Derartige Accessoires können einen Alarm auslösen. Sie sollten daher ebenfalls in die vorbereiteten Gepäckwannen an der Luftsicherheitskontrolle gelegt werden. Insgesamt sollten Fluggäste darauf achten, möglichst wenige Gegenstände am Körper zu tragen.

Flüssigkeiten: Maximalgröße und -anzahl beachten Auch hier gilt: Bitte so wenig wie möglich im Handgepäck mitführen, Flüssigkeiten, die Sie an Bord nicht benötigen, gehören ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck transportiert werden, dürfen jeweils maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben. Pro Fluggast sind insgesamt nicht mehr als zehn Flüssigkeitsbehälter á maximal 100 Milliliter erlaubt, wenn diese in den wiederverschließbaren Plastikbeutel passen. Diese Regelung gilt auch für alle cremigen oder gelartigen Substanzen wie Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta und auch für Nahrungsmittel wie Schokocreme, Marmelade, Honig, Camembert oder streichfähige Wurst. Wer also auf die Nuss-Nougat-Creme im Urlaub nicht verzichten will, sollte diese entweder im Urlaubsland erwerben oder im Aufgabegepäck verstauen. Im Handgepäck dürfen Spezialnahrung für Babys sowie flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.

Verbotene Gegenstände: Was niemals ins Handgepäck gehört Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, Äxte, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs Zelt. Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de).

Was gehört in die Gepäckwanne, was kann im Rucksack bleiben? Der erwähnte wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern ist bei der Kontrolle gesondert vorzulegen. Wird ein Beutel mit Flüssigkeiten erst beim Röntgen erkannt, muss der Rucksack geöffnet und nachkontrolliert werden. Das kostet Zeit und die unerfreuten Blicke der nachfolgenden Passagiere sind Ihnen sicher! Auch elektronische Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Fotoapparate, Laptops und Tablets müssen separat in eine Gepäckwanne gelegt werden. Die Bundespolizei rät, Geräteschutzhüllen zu entfernen und ebenfalls in den Behälter zu legen. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist. Dabei durchsucht das Sicherheitspersonal das Gepäck von Hand. Der Gepäckinhalt, insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten und die Funktionsfähigkeit nachzuweisen.

Weitere Information zur Sicherheit auf Reisen finden Sie auf www.bundespolizei.de.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Marcus Henschel
Telefon: 040 500 27-104
Mobil: 0172 427 56 08
Fax: 040 500 27-272
E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg, übermittelt durch news aktuell

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