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Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr

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Berlin (ots)

Für das kommende Wochenende hat die Berliner Bundespolizei ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Werkzeugen (u.a. Messer) an verschiedenen Bahnhöfen erlassen und wird die Einhaltung entsprechend kontrollieren.

Pro Werktag sind etwa 1,3 Millionen Menschen auf dem 327 km langen Streckennetz der S-Bahn unterwegs. Die Anzahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau. Auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität hat die Bundespolizeidirektion Berlin eine Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen (Messer jeglicher Art, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt am 22. und 23. Juni 2018 jeweils von 20 bis 6 Uhr des Folgetages auf dem Streckenabschnitt der S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen zwischen den Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Alexanderplatz sowie allen dazwischenliegenden Bahnhöfen (Lichtenberg - Nöldnerplatz - Ostkreuz - Warschauer Straße - Ostbahnhof - Jannowitzbrücke - Alexanderplatz).

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Werkzeuge auf den Bahnhöfen der betroffenen Strecke durch eine Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Berlin untersagt. Dadurch soll die Begehung von Straftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Diese Einschränkung ist erforderlich, da es aktuell immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung gefährlicher Werkzeuge gekommen ist. Die Einhaltung des Verbotes an den relevanten Bahnhöfen wird durch Beamte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können ein Zwangsgeld festgesetzt und die Gegenstände sichergestellt werden.

Für Pressevertreter und Medienanfragen steht ein mobiles Presseteam der Bundespolizei vor Ort zur Verfügung. Wenn Sie beabsichtigen, in den betroffenen Bahnhöfen Dreharbeiten durchzuführen, können Sie sich für die dafür notwendigen Drehgenehmigungen an die Pressestelle der Deutschen Bahn AG (E-Mailadresse: presse.b@deutschebahn.com) wenden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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