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Bundespolizeiinspektion Trier

BPOL-TR: Haftbefehl bezahlt - Reise fortgesetzt

Lautzenhausen (ots)

Am Montagabend wurde eine 44-jährige Ukrainerin am Flughafen Hahn bei der Einreisekontrolle aus Lwiw/Ukraine von der Bundespolizei verhaftet.

Wegen eines Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- sowie Pflichtversicherungsgesetzes wurde sie im April 2019 vom Amtsgericht Fürstenwalde/Spree zu einer Haftstrafe von 30 Tagen, abwendbar durch die Zahlung von 820 Euro, verurteilt.

Die geforderte Geldstrafe konnte sie entrichten und ihre Reise innerhalb Deutschlands fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0651 - 43678-1009
Mobil: 0175 - 9028191
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
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