Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Haftbefehl durch Bundespolizei auf Grund eines Straßenverkehrsdeliktes vollstreckt
Aachen (ots)
Fahndungserfolg für die Bundespolizei in Aachen - Trunkenheit im Straßenverkehr endet teuer. Gegen einen rumänischen Staatsangehörigen wurde ein Haftbefehl mit einer hohen Geldstrafe erlassen. Die Bundespolizei kann diesen vollstrecken.
Am 18.06.2026 konnte die Bundespolizei in Aachen einen Haftbefehl auf Grund eines Straßenverkehrsdeliktes vollstrecken. Bei einer Kontrolle eines 32-jährigen Rumänen, nach vorheriger Einreise aus den Niederlanden, stellten die Beamten fest, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl erlassen war. Der Beschuldigte wurde durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Grund Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 1170,- Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 39 Tagen verurteilt. Nach einer Festnahme durch die Bundespolizei konnte die Geldstrafe von 1170,- Euro durch den Rumänen bezahlt werden. Weiterhin ging mit dem Haftbefehl die Entziehung der Fahrerlaubnis für 12 Monate hervor, sodass der Führerschein durch die Beamten sichergestellt wurde. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Rumäne seine Reise fortsetzen.
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