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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende

Kleve - Kempen - Emmerich - Weeze (ots)

Die Bundespolizei konnte im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am vergangenen Wochenende erneut Haftbefehle vollstrecken.

Am Freitagabend, 13. März 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn Fahrgäste eines grenzüberschreitenden Reisebusses bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien eines 40-jährigen Ungarn anhand seiner ungarischen Identitätskarte in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Der durchgeführte Datenabgleich ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Ungar weiterreisen.

Einen 35-jährigen Österreicher kontrollierte die Bundespolizei am Samstagnachmittag, 14. März 2026, am Bahnhof Kleve. Ein Datenabgleich der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Kleve zur Strafvollstreckung wegen Diebstahls Da der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 580 EUR nicht bezahlen konnte, muss er nun die 29-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Die Person wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle zum Haftantritt in das Gefängnis in Kleve gebracht.

Mit dem Regionalexpress 19 reiste am Sonntagmorgen, 15. März 2026, ein 28-jähriger Pakistaner aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz gesucht wird. Demnach hatte der Verurteilte noch eine Geldstrafe von 160 EUR zu bezahlen oder eine 8-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Weiterhin liegt im Schengener Informationssystem eine Fahndungsnotierung aus Deutschland zur Einreiseverweigerung vor. Der Gesuchte wurde vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Maßnahmen zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Zahlung der Geldstrafe auf der Dienststelle und Einleitung eines Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet hat die Bundespolizei in Mann in die Niederlande zurückgewiesen.

Auf der Autobahn 3 reiste am Sonntagabend eine 40-jährige Ungarin in einem grenzüberschreitenden Reisebus aus den Niederlanden nach Deutschland. Zur Kontrolle legte die Reisende den Beamten ihre gültige ungarische Identitätskarte vor Hier ergab der durchgeführte Datenabgleich eine Fahndungsnotierung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Den zur Abwendung der Vollstreckung der 20-tägige Freiheitsstrafe erforderlichen Geldbetrag in Höhe von 600 EUR konnte die Frau aufbringen. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde ihr die Weiterreise gestattet.

Am Airport Weeze überprüfte die Bundespolizei am Samstagnachmittag einen 33-jährigen Polen bei der Ausreise nach Palma de Mallorca. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Kleve wegen Steuerhinterziehung. Der Reisende zahlte auf der Dienststelle am Flughafen die Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen abwenden. Anschließend gestattete die Bundespolizei ihm die Weiterreise.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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