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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände - Bundespolizei verstärkt Kontrollen

Köln (ots)

Bereits zum dritten Mal verstärkt die Bundespolizei am kommenden Wochenende, 09. bis 11. Januar, bundesweit ihre Präsenz an Bahnhöfen, die in den vergangen Monaten durch eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten aufgefallen sind. Hierzu veröffentlichte das Bundespolizeipräsidium bereits eine Pressemitteilung (Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6192624)

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat im genannten Zeitraum eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an ausgewählten Bahnhöfen und auf bestimmten Bahnstrecken untersagt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen zu erhöhen und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren.

Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln sind die Hauptbahnhöfe Köln und Köln Messe/Deutz sowie die Bahnstrecke von Köln Messe/Deutz über Köln Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Köln-Chorweiler-Nord betroffen. Dies schließt die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Nippes, Geldernstraße/Parkgürtel, Longerich, Volkhovener Weg und Chorweiler mit ein.

Zur Durchsetzung der Verfügung wird die Bundespolizei in den genannten Bereichen verstärkt Kontrollen durchführen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke vermehrt auf das Mitführen gefährlicher Gegenstände überprüft werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, Beförderungsausschluss sowie der Festsetzung eines Zwangsgeldes geahndet werden. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen zudem ordnungswidrigkeits- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung, einschließlich Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de abrufbar. Zusätzlich weisen Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen auf die eingerichtete Verbotszone hin.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Köln
Pressestelle
Stephanie Reuver

Telefon: +49 (0) 221 16093-1401
Mobil: +49 (0) 152 045 64 093
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Gereonstraße 43-65
50670 Köln
www.bundespolizei.de

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