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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Jugendlicher mit Böllern: Bundespolizei stellt Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz fest

Bochum (ots)

Am 28. November kontrollierten Bundespolizisten anlässlich der bestehenden Allgemeinverfügung zum Mitführen verbotener Gegenstände. Dabei stellten sie bei einem Jugendlichen vier verbotene Böller fest.

Gegen 23:05 Uhr trafen die Einsatzkräfte den 17-Jährigen im Bochumer Hauptbahnhof an. Eine Überprüfung seiner Daten ergab keine Auffälligkeiten. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen antwortete der Bochumer verneinend. Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Umhängetasche stellten die Polizisten dann jedoch vier verbotene Feuerwerkskörper fest. Die Polizisten belehrten den deutschen Staatsangehörigen, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, und beschlagnahmten die Gegenstände. Vor Ort wurde telefonisch Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten gehalten. Der 61-Jährige zeigte sich sichtlich erschrocken und gab an, seinen Sohn persönlich von der Dienststelle abzuholen. Kurze Zeit später erschien der Vater und nahm seinen Sohn in Empfang. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Die beschlagnahmten Feuerwerkskörper werden durch die Entschärfer der Bundespolizei abgeholt und vernichtet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Björn Dahle
Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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unter oben genannter Kontaktadresse.

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